Online-Selbstlernkurs
SiGeKo-Ausbildung nach RAB 30 (Anlagen B und C)
Für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach RAB 30 Anlagen B und C.
Umfang: 52 Std. / 69 UE · 12 Monate Zugang
1.799 €zzgl. MwSt.
Zum KursOnline-Lehrgang (8 Stunden) zu Auswahl, Einweisung, Koordination und Unterweisung von Fremdfirmen nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
Wenn externe Firmen im eigenen Betrieb arbeiten – bei Instandhaltung, Umbau, Reinigung oder Lieferungen –, entstehen zusätzliche Gefährdungen, sobald Zuständigkeiten, Informationen und Schutzmaßnahmen nicht abgestimmt sind. Nach § 8 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte an einem Arbeitsplatz tätig werden, zusammenarbeiten, sich gegenseitig über Gefahren unterrichten und ihre Maßnahmen abstimmen. § 6 DGUV Vorschrift 1 ergänzt: Soweit es zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist, wird eine Person bestimmt, die die Arbeiten aufeinander abstimmt – zur Abwehr besonderer Gefahren mit Weisungsbefugnis.
Der Lehrgang bereitet auf diese Koordinationsaufgabe vor. In drei aufeinander aufbauenden Fachteilen geht es um Rollen und Verantwortung, das Verhalten von Fremdfirmen im Betrieb, die Auswahl von Auftragnehmern nach sicherheitsrelevanten Kriterien, Beauftragung und Einweisung, die Koordination gleichzeitig ausgeführter Arbeiten, Unterweisung und die Abstimmung von Schutzmaßnahmen sowie um Dokumentation und Sicherheitskontrollen. Praxisfälle – ein Silounfall, Situationen mit Lieferanten und Arbeitsunfälle vor Gericht – zeigen, wie fehlende Abstimmung zu Unfall- und Haftungsrisiken führt.
Er richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren, Betriebs-, Projekt- und Instandhaltungsverantwortliche, Führungskräfte mit Verantwortung für Werk- oder Dienstverträge und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Formale Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht.
Umfang: 8 Stunden mit 13 Kurs- und Prüfungselementen, online im eigenen Tempo, Zugang 12 Monate, Abschlussprüfung mit 10 Fragen. Der Qualifikationsnachweis belegt den Lehrgang; die Bestimmung als Koordinator mit Aufgabenbereich und Befugnissen, die konkrete Gefährdungsbeurteilung und die auftragsbezogene Einweisung bleiben Sache der beteiligten Arbeitgeber.
Personen, die Fremdfirmeneinsätze koordinieren oder künftig koordinieren sollen.
Betriebs-, Projekt- und Instandhaltungsverantwortliche mit Werk- oder Dienstverträgen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Bezug zu Fremdfirmeneinsätzen.
Alles Wichtige zum Kurs auf einen Blick
Nach § 8 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte an einem Arbeitsplatz tätig werden, zusammenarbeiten, sich gegenseitig über Gefahren unterrichten und Maßnahmen abstimmen. Nach Abs. 2 vergewissert sich der Arbeitgeber, dass Beschäftigte anderer Arbeitgeber angemessene Anweisungen erhalten haben.
Soweit es zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist, muss nach § 6 DGUV Vorschrift 1 eine Person bestimmt werden, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren erhält sie Weisungsbefugnis. Ob das nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdung durch die gleichzeitigen Arbeiten.
Nicht automatisch. Die Bestimmung erfolgt durch den Auftraggeber, der Aufgabenbereich, Befugnisse und Eignung festlegt. Der Lehrgang vermittelt dafür relevante Kenntnisse.
Nein. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung hat eigene Aufgaben und Eignungsanforderungen (RAB 30). Dieser Lehrgang behandelt die Koordination von Fremdfirmen im Betrieb nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1.
Ein Silounfall, Situationen mit Lieferanten und Arbeitsunfälle vor Gericht – jeweils mit Blick darauf, wo Abstimmung und Anweisungen gefehlt haben.
Es gibt keine festen Termine. Sie lernen online im eigenen Tempo (drei Fachteile, 8 Stunden); der Zugang gilt 12 Monate. Der Test hat 10 Fragen und ist ab 6 Punkten bestanden; eine Wiederholung ist möglich.
Schreiben Sie uns, wenn vor der Buchung etwas offen ist. Wir melden uns bei Ihnen.
Ihre Frage bezieht sich auf Fremdfirmenkoordination nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 – Online-Lehrgang
Sie ordnen Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Beschäftigten ein.
Sie wählen Fremdfirmen nach sicherheitsrelevanten Kriterien aus.
Sie erkennen gegenseitige Gefährdungen bei gleichzeitigen Arbeiten.
Sie bereiten Einweisung, Unterweisung und Koordination strukturiert vor und dokumentieren Abstimmungen.
Online-Selbstlernkurs
Für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach RAB 30 Anlagen B und C.
Umfang: 52 Std. / 69 UE · 12 Monate Zugang
1.799 €zzgl. MwSt.
Zum KursOnline-Selbstlernkurs
Umfang: 28 Module · 12 Monate Zugang
499 €zzgl. MwSt.
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