Fremdfirmenkoordination nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 – Online-Lehrgang

Online-Selbstlernkurs

Fremdfirmenkoordination nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 – Online-Lehrgang

Online-Lehrgang (8 Stunden) zu Auswahl, Einweisung, Koordination und Unterweisung von Fremdfirmen nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1

Help First auf Google (Bewertungen von Help First als Anbieter, öffnet in neuem Tab)
★★★★★
4.9 | 1950 Bewertungen
Qualifikationsnachweis nach Test 8 Stunden

Ihr Onlinekurs

  • 8 Stunden
  • Eigenes Lerntempo

499,00 € zzgl. MwSt.

Jetzt buchen
  • Action
  • Caritas
  • AOK
  • Deutsche Bank
  • Douglas
  • Henkel
  • Deutsche Bahn
  • Check24
  • DAK
  • Smartbroker
  • Brillux
  • Dräger
  • TK Elevator
  • Flaschenpost
  • Amadeus Fire
  • McFit
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Fujifilm
  • Continentale
  • Engel & Völkers
  • Prada
  • Bain & Company
  • Hogan Lovells
  • Huawei
  • Lidl
  • LVMH
  • Straßen.NRW
  • Stepstone
  • Mister Spex
  • WDR

Kurs auf einen Blick

Lernumfang
8 Stunden
Zugang
12 Monate
Sprache
Deutsch
Abschluss
Personalisierter Qualifikationsnachweis mit Zertifikats-ID

Wenn externe Firmen im eigenen Betrieb arbeiten – bei Instandhaltung, Umbau, Reinigung oder Lieferungen –, entstehen zusätzliche Gefährdungen, sobald Zuständigkeiten, Informationen und Schutzmaßnahmen nicht abgestimmt sind. Nach § 8 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte an einem Arbeitsplatz tätig werden, zusammenarbeiten, sich gegenseitig über Gefahren unterrichten und ihre Maßnahmen abstimmen. § 6 DGUV Vorschrift 1 ergänzt: Soweit es zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist, wird eine Person bestimmt, die die Arbeiten aufeinander abstimmt – zur Abwehr besonderer Gefahren mit Weisungsbefugnis.

Der Lehrgang bereitet auf diese Koordinationsaufgabe vor. In drei aufeinander aufbauenden Fachteilen geht es um Rollen und Verantwortung, das Verhalten von Fremdfirmen im Betrieb, die Auswahl von Auftragnehmern nach sicherheitsrelevanten Kriterien, Beauftragung und Einweisung, die Koordination gleichzeitig ausgeführter Arbeiten, Unterweisung und die Abstimmung von Schutzmaßnahmen sowie um Dokumentation und Sicherheitskontrollen. Praxisfälle – ein Silounfall, Situationen mit Lieferanten und Arbeitsunfälle vor Gericht – zeigen, wie fehlende Abstimmung zu Unfall- und Haftungsrisiken führt.

Er richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren, Betriebs-, Projekt- und Instandhaltungsverantwortliche, Führungskräfte mit Verantwortung für Werk- oder Dienstverträge und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Formale Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht.

Umfang: 8 Stunden mit 13 Kurs- und Prüfungselementen, online im eigenen Tempo, Zugang 12 Monate, Abschlussprüfung mit 10 Fragen. Der Qualifikationsnachweis belegt den Lehrgang; die Bestimmung als Koordinator mit Aufgabenbereich und Befugnissen, die konkrete Gefährdungsbeurteilung und die auftragsbezogene Einweisung bleiben Sache der beteiligten Arbeitgeber.

Lehrinhalte: Fremdfirmenkoordination

  • Rollen, Verantwortung und Verhalten von Fremdfirmen im Betrieb
  • Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Beschäftigten
  • Auswahl nach sicherheitsrelevanten Kriterien und Beauftragung
  • Einweisung und Zusammenarbeit
  • Koordination gleichzeitiger Arbeiten, Unterweisung und Abstimmung von Schutzmaßnahmen
  • Praxisfälle: Silounfall, Lieferanten, gerichtliche Folgen
  • Dokumentation, Sicherheitskontrolle und betrieblicher Transfer
  • Abschlussprüfung
Drei Fachteile, 13 Kurs- und Prüfungselemente
Praxisfälle
Abschlussprüfung

Für wen ist dieser Kurs?

Fremdfirmenkoordinatoren

Personen, die Fremdfirmeneinsätze koordinieren oder künftig koordinieren sollen.

Betrieb & Instandhaltung

Betriebs-, Projekt- und Instandhaltungsverantwortliche mit Werk- oder Dienstverträgen.

Sifa

Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Bezug zu Fremdfirmeneinsätzen.

Leistungen und Voraussetzungen

Inklusive

  • 12 Monate Zugang
  • Drei Fachteile (8 Stunden)
  • Praxisfälle und Fachinformationen
  • Nachweis nach bestandener Prüfung

Voraussetzungen

  • Keine formalen Zugangsvoraussetzungen
  • Für die Koordinationsaufgabe legt der Auftraggeber Aufgabenbereich, Befugnisse und Eignung fest
  • Aktueller Browser und stabile Internetverbindung

Häufige Fragen zur Fremdfirmenkoordination

Alles Wichtige zum Kurs auf einen Blick

Nach § 8 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte an einem Arbeitsplatz tätig werden, zusammenarbeiten, sich gegenseitig über Gefahren unterrichten und Maßnahmen abstimmen. Nach Abs. 2 vergewissert sich der Arbeitgeber, dass Beschäftigte anderer Arbeitgeber angemessene Anweisungen erhalten haben.

Soweit es zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist, muss nach § 6 DGUV Vorschrift 1 eine Person bestimmt werden, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren erhält sie Weisungsbefugnis. Ob das nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdung durch die gleichzeitigen Arbeiten.

Nicht automatisch. Die Bestimmung erfolgt durch den Auftraggeber, der Aufgabenbereich, Befugnisse und Eignung festlegt. Der Lehrgang vermittelt dafür relevante Kenntnisse.

Nein. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung hat eigene Aufgaben und Eignungsanforderungen (RAB 30). Dieser Lehrgang behandelt die Koordination von Fremdfirmen im Betrieb nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1.

Ein Silounfall, Situationen mit Lieferanten und Arbeitsunfälle vor Gericht – jeweils mit Blick darauf, wo Abstimmung und Anweisungen gefehlt haben.

Es gibt keine festen Termine. Sie lernen online im eigenen Tempo (drei Fachteile, 8 Stunden); der Zugang gilt 12 Monate. Der Test hat 10 Fragen und ist ab 6 Punkten bestanden; eine Wiederholung ist möglich.

Haben Sie Fragen zu diesem Kurs?

Schreiben Sie uns, wenn vor der Buchung etwas offen ist. Wir melden uns bei Ihnen.

  • Inhalte und Lernziele
  • Voraussetzungen
  • Anerkennung und Abschluss
  • Zugang und Organisation

Ihre Frage bezieht sich auf Fremdfirmenkoordination nach § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 – Online-Lehrgang

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihre Frage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Nach dem Kurs

Schnittstellen einordnen

Sie ordnen Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Beschäftigten ein.

Fremdfirmen auswählen

Sie wählen Fremdfirmen nach sicherheitsrelevanten Kriterien aus.

Gefährdungen erkennen

Sie erkennen gegenseitige Gefährdungen bei gleichzeitigen Arbeiten.

Koordinieren

Sie bereiten Einweisung, Unterweisung und Koordination strukturiert vor und dokumentieren Abstimmungen.

Weitere Kurse zur Arbeitssicherheit