Erste Hilfe Kurse für Schulen und Kindergärten.
Erste Hilfe Kurse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Erste Hilfe Kurse für Schulen und Kindergärten.
Erste Hilfe Kurse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Erste Hilfe Kurse für Lehrkräfte und Erzieher
Lehrkräfte und Erzieher in Erster Hilfe regelmäßig auszubilden und fortzubilden ist bundesweit vorgeschrieben. Dieser Erste Hilfe Kurs richtet sich speziell an Menschen, die in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie an weiterführenden Schulen arbeiten und dort als betriebliche Ersthelfer tätig sein sollen. Er ähnelt den normalen Kursen für betriebliche Ersthelfer, behandelt aber zusätzlich kinderspezifische Notfälle und Maßnahmen wie beispielsweise die Wiederbelebung am Kind und Jugendlichen.
Erste Hilfe Kurse für Lehrkräfte und Erzieher
Lehrkräfte und Erzieher in Erster Hilfe regelmäßig auszubilden und fortzubilden ist bundesweit vorgeschrieben. Dieser Erste Hilfe Kurs richtet sich speziell an Menschen, die in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie an weiterführenden Schulen arbeiten und dort als betriebliche Ersthelfer tätig sein sollen. Er ähnelt den normalen Kursen für betriebliche Ersthelfer, behandelt aber zusätzlich kinderspezifische Notfälle und Maßnahmen wie beispielsweise die Wiederbelebung am Kind und Jugendlichen.
Dabei unterscheidet man zwei Kursarten:
Für Kindergärten und Grundschulen:
Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (alle 2 Jahre Fortbildung)
Für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen:
Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer in Schulen (alle 2 Jahre Fortbildung)
Kostenübernahme
Sie haben die Möglichkeit eine Kostenübernahme über die Unfallkasse zu beantragen, sodass der Erste Hilfe Kurs für Sie praktisch kostenfrei ist.
Die Formulare für die Kostenübernahme/ Gutscheinbeantragung finden Sie im Bereich Downloads
Erste Hilfe Kurse und Fortbildungen gemäß DGUV-Grundsatz 304-001
Alle Kurse sind anerkannt und werden nach den aktuellen Vorgaben der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften durchgeführt.
Dabei unterscheidet man zwei Kursarten:
Für Kindergärten und Grundschulen:
Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (alle 2 Jahre Fortbildung)
Für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen:
Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer in Schulen (alle 2 Jahre Fortbildung)
Kostenübernahme
Sie haben die Möglichkeit eine Kostenübernahme über die Unfallkasse zu beantragen, sodass der Erste Hilfe Kurs für Sie praktisch kostenfrei ist.
Die Formulare für die Kostenübernahme/ Gutscheinbeantragung finden Sie im Bereich Downloads
Erste Hilfe Kurse und Fortbildungen gemäß DGUV-Grundsatz 304-001
Alle Kurse sind anerkannt und werden nach den aktuellen Vorgaben der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Dauer
Ausbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
Fortbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
(alle zwei Jahre)
Termine
Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Oder melden Sie sich für unsere offenen Kurse an.
Sprechen Sie uns an.
Ort
Bei Ihnen: Deutschlandweit ab 15 Teilnehmern kostenfrei in Ihren Räumlichkeiten. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch bei einer geringeren Anzahl von Teilnehmern an.
Kosten
Die Unfallkasse trägt die Kosten für:
Lehrgang: 47,00 € (Grundkurs)
Fortbildung: 47,00 € (Fortbildung)
In wenigen Schritten zu Ihrem Erste Hilfe Kurs
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.
- Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs.
- Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung.
- Ausfüllen des BG-Formulars/ Beantragung der Gutscheine bei der Unfallkasse (siehe Downloads).
- Erste Hilfe Kurs findet zu Ihrem Wunschtermin statt.