Erste Hilfe Kurse für Unternehmen.
Kostenfreie Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern
Erste Hilfe Kurse für Unternehmen.
Kostenfreie Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern
Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.
Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Sonstige Betriebe
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.
Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Sonstige Betriebe
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.
Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Dauer
Ausbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
Fortbildung: 7,5 Stunden (1 Tag)
9 Unterrichtseinheiten
(alle zwei Jahre)
Termine
Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Oder melden Sie sich für unsere offenen Kurse an.
Sprechen Sie uns an.
Ort
Bei Ihnen: Deutschlandweit ab 15 Teilnehmern kostenfrei in Ihren Räumlichkeiten. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch bei einer geringeren Anzahl von Teilnehmern an.
Kosten
Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für:
Ausbildung: 47,00 € (Grundkurs)
Fortbildung: 47,00 € (Fortbildung)
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023.
Wie viele Branschutzhelfer müssen anwesend sein?
Kombinieren Sie die Ersthelfer Schulung mit der Brandschutzhelfer Schulung! Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot.
Weitere Informationen zur Brandschutzhelfer Schulung finden Sie hier:
In wenigen Schritten zu Ihrem Kurs
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.
- Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs.
- Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung.
- Ausfüllen des BG-Formulars/ Beantragung der Gutscheine bei der Unfallkasse (siehe Downloads).
- Erste Hilfe Kurs findet zu Ihrem Wunschtermin statt.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023.
Wie viele Branschutzhelfer müssen anwesend sein?
Kombinieren Sie die Ersthelfer Schulung mit der Brandschutzhelfer Schulung! Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot.
Weitere Informationen zur Brandschutzhelfer Schulung finden Sie hier:
In wenigen Schritten zu Ihrem Kurs
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.
- Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs.
- Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung.
- Ausfüllen des BG-Formulars/ Beantragung der Gutscheine bei der Unfallkasse (siehe Downloads).
- Erste Hilfe Kurs findet zu Ihrem Wunschtermin statt.