Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Wir übernehmen das für Sie — deutschlandweit, direkt in Ihrem Unternehmen und mit direkter BG-Kostenübernahme.
Die Bestellung betrieblicher Ersthelfer ist keine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzliche Pflicht. § 26 DGUV Vorschrift 1 und § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regeln die Mindestanzahl:
Berücksichtigen Sie dabei Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Außendienstmitarbeiter — es müssen jederzeit genügend ausgebildete Ersthelfer am Arbeitsplatz anwesend sein.
Als ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV 304-001 werden unsere Kurse von allen Berufsgenossenschaften anerkannt. Die Kursgebühren rechnen wir direkt mit Ihrer BG ab. Über 20.000 Unternehmen vertrauen bereits auf unsere Erste Hilfe Ausbildung.
Wir bieten verschiedene Formate — von Einzelanmeldungen bis zur kompletten Inhouse-Schulung.
Anmeldung einzelner Mitarbeiter zu festen Terminen an unseren Standorten.
Schulung direkt in Ihrem Unternehmen — abgestimmt auf Ihre betriebsspezifischen Gefahren.
Beide Pflichtschulungen an nur einem Schulungstag — maximale Effizienz.
Angebot direkt konfigurieren und SOFORT per E-Mail erhalten oder Kontaktformular absenden und Angebot innerhalb von wenigen Stunden erhalten.
Terminwünsche direkt im Angebotsgenerator angeben oder im Kontaktformular übermitteln. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Sobald der Termin steht, erhalten Sie unsere verbindliche Auftragsbestätigung und der Lehrgang findet am geplanten Termin statt.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Alles Wichtige zur betrieblichen Ersten Hilfe auf einen Blick
Die Anzahl richtet sich nach § 26 DGUV Vorschrift 1: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens 1 Ersthelfer erforderlich. Ab 20 Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 % und in sonstigen Betrieben (Produktion, Handwerk, Baustellen) mindestens 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. Berücksichtigen Sie dabei Schichtbetrieb, Urlaub und Außendienstmitarbeiter — es müssen jederzeit genügend Ersthelfer vor Ort sein.
Die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse übernimmt die Kursgebühren in Höhe von 46,31 € pro Teilnehmer (ab 2026). HelpFirst rechnet direkt mit Ihrer BG ab — Sie tragen lediglich die Lohnfortzahlung für die Teilnehmer. Ein BG-Abrechnungsformular muss vor Kursbeginn eingereicht werden — wir unterstützen Sie gerne dabei.
Die Ersthelfer-Bescheinigung ist 2 Jahre gültig. Innerhalb dieser Frist muss eine Fortbildung (ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten, 1 Tag) besucht werden. Wird die Frist versäumt, muss der Mitarbeiter eine neue Erstausbildung absolvieren. Unser Erinnerungsservice informiert Sie rechtzeitig vor Fristablauf.
Seit 2015 umfassen sowohl die Erstausbildung als auch die Fortbildung jeweils 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag). Der Unterschied liegt im Inhalt: Die Erstausbildung vermittelt alle Grundlagen systematisch. Die Fortbildung wiederholt die Kernthemen und kann betriebsspezifische Schwerpunkte setzen (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen, spezielle Unfallrisiken in Ihrem Betrieb).
Nein. Nach DGUV Grundsatz 304-001 müssen Erste Hilfe Kurse als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die praktischen Übungen (Herz-Lungen-Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Verbandtechniken, AED-Einsatz) sind elementarer Bestandteil der Ausbildung und erfordern die direkte Anleitung durch einen qualifizierten Ausbilder.
Eine Inhouse-Schulung bietet mehrere Vorteile: Der Dozent kann betriebsspezifische Gefahren berücksichtigen, Ihre Mitarbeiter sparen Reisezeit und -kosten, und die Schulung kann flexibel terminiert werden. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Für kleinere Gruppen (1–5 Teilnehmer) empfehlen wir unsere offenen Kurse an festen Standorten.
Mitarbeiter im Homeoffice zählen nicht als „anwesende Versicherte" im Sinne der DGUV Vorschrift 1. Die Ersthelfer-Quote bezieht sich auf die tatsächlich vor Ort anwesenden Beschäftigten. Bei hybriden Modellen muss sichergestellt sein, dass an jedem Bürotag genügend ausgebildete Ersthelfer anwesend sind.
Ja. Seit der Reform von 2015 ist die Ausbildung am Automatisierten Externen Defibrillator (AED) fester Bestandteil jedes Erste Hilfe Kurses nach DGUV Grundsatz 304-001. Jeder Teilnehmer übt die Anwendung des AED in Kombination mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung an Übungspuppen.
Nach ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume" ist ein separater Erste-Hilfe-Raum erforderlich bei: Betrieben mit besonderer Unfallgefahr, mehr als 1.000 Beschäftigten, oder auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten. Der Raum muss leicht erreichbar, ausreichend groß und mit einer Liege, Waschgelegenheit und Erste-Hilfe-Material ausgestattet sein.
Ergänzen Sie Ihre betriebliche Sicherheitsorganisation mit unseren weiterführenden Schulungen.
Wir führen Erste Hilfe Kurse für Unternehmen in ganz Deutschland durch. Ob Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten oder offener Kurs an einem unserer Standorte — wir sind in Ihrer Nähe.
… und viele weitere Standorte in ganz Deutschland
Praxiserprobte Dienstleistungen — von Experten für Ihr Unternehmen.
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