Brandschutzbeauftragter Fortbildung
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gemäß DGUV Information 205-003 / VdS 3111
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Fortbildung gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8
Gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8, müssen Brandschutzbeauftragte innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen darf 3 Jahre nicht überschreiten. Bei Fristüberschreitung muss die komplette Grundausbildung (64 UE) erneut absolviert werden.
Die Grundausbildung (64 UE / 2 Wochen) vermittelt alle Basiskompetenzen für Brandschutzbeauftragte mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. Die Fortbildung (16 UE / 2 Tage) frischt vorhandenes Wissen auf, behandelt aktuelle Änderungen im Regelwerk und bietet Raum für Erfahrungsaustausch und Praxisfälle.
Ja, die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte mit abgeschlossener 64-UE-Ausbildung gemäß DGUV Information 205-003. Wenn Sie noch keine Grundausbildung absolviert haben, buchen Sie bitte unsere Brandschutzbeauftragter Ausbildung.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Fortbildung vollständig. Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung. Die Fortbildungskosten sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Sie erhalten eine Fortbildungsbescheinigung als Nachweis Ihrer aktualisierten Qualifikation gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8. Diese kann gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Feuerversicherern vorgelegt werden.
Die Fortbildung findet als interaktives Live-Webinar an 2 Tagen statt. Die Tage umfassen Fachvorträge zu aktuellen Themen, Praxisfälle, Erfahrungsaustausch und einen Workshop. Sie erhalten vorab die Zugangsdaten und Seminarunterlagen.
Nein, die Fortbildung hat keine formale Abschlussprüfung. Die Fortbildungsbescheinigung wird nach vollständiger Teilnahme an beiden Tagen ausgestellt.
Wenn die 3-Jahres-Frist zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen überschritten wird, muss die komplette Grundausbildung (64 UE) erneut absolviert werden. Es ist daher wichtig, die Fortbildungstermine rechtzeitig zu planen.
Unsere Fortbildung orientiert sich an der DGUV Information 205-003. Die Fortbildungsbescheinigung kann gegenüber Bauaufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Feuerversicherern als Qualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Ja, wir bieten die Fortbildung auch als Inhouse-Veranstaltung an. Ab 6 Teilnehmern ist eine Durchführung bei Ihnen vor Ort oder als Live-Webinar möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
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