gemäß DGUV Information 205-003 / VdS 3111
17 Termine an 8 Kursorten
Ausbildung gemäß DGUV Information 205-003 / VdS 3111 / vfdb 12-09/01
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Bestellung ist jedoch vorgeschrieben bei Versammlungsstätten (MVStättVO § 42), Verkaufsstätten über 2.000 m², Hochhäusern über 22 m, Industriebauten über 5.000 m² Geschossfläche sowie Krankenhäusern und Pflegeheimen. Darüber hinaus kann die Bauaufsichtsbehörde die Bestellung als Auflage in der Baugenehmigung vorschreiben. Die ASR A2.2 empfiehlt einen BSB bei erhöhter Brandgefährdung.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine fachlich qualifizierte Stabsstelle, die den Arbeitgeber umfassend im betrieblichen Brandschutz berät — von der Brandschutzordnung über Evakuierungsübungen bis zur Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr. Die Ausbildung umfasst 64 UE mit Prüfung. Brandschutzhelfer hingegen sind Beschäftigte mit einer kompakten Grundausbildung (ca. 4 UE Theorie + Praxis), die im Brandfall Erstlöschung und Evakuierung übernehmen. Mindestens 5 % der Belegschaft müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (ASR A2.2).
Die DGUV Information 205-003 definiert 26 Aufgabenbereiche. Zu den wichtigsten gehören: Erstellen der Brandschutzordnung nach DIN 14096, Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzbegehungen, Planung von Evakuierungsübungen, Überwachung der Wartung von Brandschutzeinrichtungen, Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden sowie die Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz.
Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) einschließlich schriftlicher und mündlicher Prüfung gemäß DGUV Information 205-003. Bei Help First findet sie als Präsenzseminar über 2 Wochen statt (8 Schulungstage); den Kursort wählen Sie mit Ihrem Termin.
Ja, die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung (mindestens 90 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (mindestens 15 Minuten) ab. Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden. Die Bestehensgrenze liegt bei 60 %. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat als Brandschutzbeauftragter.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Ausbildung vollständig. Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine Investition in den betrieblichen Brandschutz und kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Ja. Gemäß DGUV Information 205-003 müssen Brandschutzbeauftragte innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung absolvieren. Wird die 3-Jahres-Frist überschritten, muss die komplette Grundausbildung (64 UE) erneut absolviert werden. Wir bieten kompakte 2-Tages-Fortbildungen an.
Unser Zertifikat dokumentiert die Qualifikation gemäß DGUV Information 205-003 / VdS 3111. Die Ausbildungsinhalte entsprechen den fünf Kompetenzfeldern der DGUV 205-003. Das Zertifikat kann gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Feuerversicherern als Qualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Es gibt keine formale Voraussetzung wie eine bestimmte Berufsausbildung. Empfohlen wird ein technisches Grundverständnis und Berufserfahrung. Die Ausbildung findet als Präsenzseminar am Kursort Ihres gewählten Termins statt – bitte planen Sie Anreise und ggf. Übernachtung selbst ein.
Ja, wir bieten die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten auch als Inhouse-Veranstaltung an. Ab 6 Teilnehmern ist eine Durchführung bei Ihnen vor Ort oder als Live-Webinar möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
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