In Deutschland und in allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes übernehmen. Bei einem (nach der Gefährdungsbeurteilung beurteilten) Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern auszubilden.
Die Inhalte der Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer- Ausbildung in Hannover sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (alle 3 Jahre). Bei Mitarbeitern die feuergefährliche Arbeiten verrichten sowie Nachtwächter und Sicherheitspersonal, sollte mindestens einmal jährlich an einem Wiederholungskurs teilgenommen werden.
Hierzu zählen alle Personen, welche die Funktion des Brandschutzhelfers und Evakuierungshelfers Im Betrieb übernehmen sollen.
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