Online-Selbstlernkurs
Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer prüfen
Umfang: Fachlektionen + 6 Übungen · 12 Monate Zugang
499 €zzgl. MwSt.
Zum KursOnline-Selbstlernkurs zu Rückhaltung (§ 18 AwSV) und Betreiber-Eigenkontrolle (§ 46 Abs. 1 AwSV)
Auffangwannen sind oft die einzige Barriere zwischen einem undichten Gebinde und Boden oder Kanalisation. Soweit die AwSV für eine Anlage gilt, muss diese nach § 18 AwSV ausgetretene wassergefährdende Stoffe zurückhalten; Rückhalteeinrichtungen müssen flüssigkeitsundurchlässig sein und dürfen keine Abläufe haben. § 46 Abs. 1 AwSV verpflichtet den Betreiber, die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Ob die Verordnung greift, hängt von der Anlage ab: Nicht erfasst sind etwa nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen, und kleine oberirdische Anlagen können abhängig von Stoff, Menge und Standort ausgenommen sein. Ob eine Wanne im Alltag hält, was sie soll, zeigt deshalb erst eine regelmäßige, gut dokumentierte Eigenkontrolle.
Der Kurs verbindet Wasserrecht, Gefahrstoffrecht und Betriebssicherheitsrecht mit der praktischen Kontrolle. Sie lernen Bauarten und Systemgrenzen kennen (Wanne, Anlage, Rückhalteeinrichtung), berücksichtigen Wassergefährdungsklasse, Rückhaltevolumen, Werkstoff und Beständigkeit, legen Prüfintervalle begründet fest und führen Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen nach einem nachvollziehbaren Schema durch. Typische Schäden, eine Verantwortungsmatrix, betriebliche Fallbeispiele und die Dokumentation von Mängeln und Folgemaßnahmen runden den Kurs ab. Besonders wichtig: Er zeigt, wo die betriebliche Eigenkontrolle endet und die Prüfung durch Sachverständige nach § 47 AwSV beginnt.
Geeignet ist er für Beschäftigte, die Auffangwannen und Rückhalteeinrichtungen regelmäßig kontrollieren sollen, für Verantwortliche aus Gefahrstofflager und Instandhaltung, für Umwelt- und Gewässerschutzbeauftragte sowie für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte, die Kontrollen organisieren.
Sie lernen im eigenen Tempo mit Texten, Videos, Exkursen, Fallbeispielen und Übungen in 15 Kapiteln; Downloads, FAQ und Glossar ergänzen die Inhalte, der Zugang gilt 12 Monate. Nach bestandenem Online-Test wird eine personalisierte Qualifikationsurkunde ausgestellt. Sie belegt die vermittelten Kenntnisse; die Beauftragung als Kontrollperson, praktische Erfahrung und eine gegebenenfalls vorgeschriebene Sachverständigenprüfung ersetzt sie nicht.
Beschäftigte, die im Betrieb Auffangwannen und Rückhalteeinrichtungen regelmäßig kontrollieren sollen.
Verantwortliche für Lagerbereiche, Gebindelagerung und die Instandhaltung von Rückhalteeinrichtungen.
Umweltbeauftragte und Fachleute, die Anforderungen der AwSV in betriebliche Abläufe übersetzen.
Fachleute mit Aufgabenbezug, die Kontrollen organisieren, bewerten oder delegieren.
Alles Wichtige zum Kurs auf einen Blick
Der Kurs vermittelt Fachwissen, das für die betriebliche Eigenkontrolle relevant ist. Wer die Kontrolle durchführt, legt der Arbeitgeber bzw. Betreiber fest – auf Grundlage von Ausbildung, praktischer Erfahrung und Kenntnis der konkreten Einsatzbedingungen. Der Kurs allein ersetzt diese Feststellung nicht.
Nein. Prüfungen nach § 46 Abs. 2 bis 5 AwSV dürfen nur Sachverständige durchführen. Ob eine Anlage sachverständigenprüfpflichtig ist, hängt von Anlagenart und Gefährdungsstufe ab. Der Kurs behandelt ausdrücklich, wie sich betriebliche Kontrolle und Sachverständigenprüfung abgrenzen.
Zuerst ist zu klären, ob die AwSV für die Anlage gilt. Nicht erfasst sind nach § 1 Abs. 2 AwSV unter anderem nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen. Oberirdische Anlagen mit höchstens 0,22 Kubikmetern bei flüssigen Stoffen (0,2 Tonnen bei gasförmigen und festen Stoffen) sind nach § 1 Abs. 3 nur ausgenommen, wenn sie außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen; § 62 Abs. 1 und 2 WHG bleibt dabei unberührt. Gilt die AwSV, müssen Anlagen nach § 18 ausgetretene wassergefährdende Stoffe zurückhalten; Rückhalteeinrichtungen müssen flüssigkeitsundurchlässig sein und dürfen keine Abläufe haben. Wie groß das Rückhaltevolumen sein muss und welcher Werkstoff geeignet ist, behandelt der Kurs anhand der Stoffe, Gebinde und Einsatzorte.
Die AwSV verlangt, dass der Betreiber die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrolliert, nennt dafür aber kein festes Intervall für die Eigenkontrolle. Der Kurs zeigt, wie Sie Intervalle nach Stoff, Nutzung und Beanspruchung festlegen und begründen.
Es gibt keine festen Termine: Sie bearbeiten die 15 Kapitel online im eigenen Tempo und haben 12 Monate Zugang. Nötig sind ein aktueller Browser, eine stabile Internetverbindung und ein PDF-Programm.
Der Test besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen. Ab 11 von 20 Punkten ist er bestanden. Einen nicht bestandenen Versuch können Sie wiederholen. Die Urkunde wird nur nach bestandenem Test ausgestellt.
Schreiben Sie uns, wenn vor der Buchung etwas offen ist. Wir melden uns bei Ihnen.
Ihre Frage bezieht sich auf Auffangwannen prüfen – Eigenkontrolle nach AwSV (Online-Kurs)
Sie führen Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen an Auffangwannen nach einem nachvollziehbaren Schema durch.
Sie berücksichtigen Wassergefährdungsklasse, Rückhaltevolumen, Werkstoff und Einsatzort bei der Bewertung.
Sie wissen, wann eine Sachverständigenprüfung nach AwSV nötig ist und wann die betriebliche Kontrolle genügt.
Sie dokumentieren Mängel, Zuständigkeiten und Folgemaßnahmen nachvollziehbar.
Online-Selbstlernkurs
Umfang: Fachlektionen + 6 Übungen · 12 Monate Zugang
499 €zzgl. MwSt.
Zum KursOnline-Selbstlernkurs
Für Labor-, Instandhaltungs- und Servicetechnik, Laborleitung und Arbeitssicherheit.
Umfang: 28 Lernbereiche · 12 Monate Zugang (laut Anbieter)
499 €zzgl. MwSt.
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Online-Selbstlernkurs
Umfang: ca. 12 Stunden · 12 Monate Zugang
599 €zzgl. MwSt.
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