Brandschutzhelfer Ausbildung.

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben - Deutschlandweite Schulungen

DGUV 205-023
inkl. Zertifikat
inkl. Evakuierungshelfer
ASG §10, ASR A2.2

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Häufige Fragen

Grundsätzlich kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer geschult werden. Besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind nicht notwendig, da alle wichtigen Inhalte während der Ausbildung vermittelt werden.

Sinnvoll ist es allerdings, Mitarbeitende auszuwählen, die regelmäßig im Betrieb anwesend sind und im Ernstfall schnell reagieren können. Reine Aushilfen oder Personen, die nur selten vor Ort sind, eignen sich daher in der Regel weniger.

Die Ausbildung verfolgt das Ziel, dass Brandschutzhelfer im Notfall schnell, ruhig und sicher handeln können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Entstehungsbrände gezielt und ohne Eigengefährdung zu bekämpfen
  • die Evakuierung der Beschäftigten zu unterstützen und zu beschleunigen
  • sicherzustellen, dass alle Personen das Gebäude selbstständig und geordnet verlassen können

Kurz gesagt: Brandschutzhelfer tragen dazu bei, Menschen zu schützen und Schäden so gering wie möglich zu halten.

Vorbeugender Brandschutz dient nicht nur der Sicherheit der Beschäftigten, sondern auch der Existenzsicherung des Unternehmens. Statistiken zeigen, dass viele Betriebe nach einem größeren Brandschaden ihre Tätigkeit nicht dauerhaft fortführen können.

In Deutschland ist es deshalb für jeden Arbeitgeber verpflichtend, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden. Die konkreten Anforderungen und Inhalte ergeben sich unter anderem aus der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“.

Durch eine qualifizierte Schulung erhalten Ihre Mitarbeitenden fundierte theoretische und praktische Kenntnisse Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen und lernen, welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb im Ernstfall richtig sind.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt ein umfassendes Verständnis für den betrieblichen Brandschutz.

Dazu gehören unter anderem:

  • Grundlagen über Brandgefahren und Brandentstehung
  • typische und spezifische Brandrisiken in Ihrem Unternehmen
  • das richtige Verhalten im Brandfall
  • die konkrete Rolle und Aufgaben der Brandschutzhelfer im Ernstfall

Zu den Aufgaben von Brandschutzhelfern zählen zum Beispiel:

  • sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen auch unter Stress
  • Einleitung bzw. Unterstützung der Räumung des Gebäudes
  • Unterstützung bei der Bedienung brandschutztechnischer Einrichtungen (z. B. RWA-Anlagen)
  • Koordinierung eines Sammelplatzes
  • strukturierte Übergabe der Situation an die Feuerwehr bzw. den Einsatzleiter

Im theoretischen Teil der Ausbildung werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Aufbau und Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Funktionsweise und Wirkprinzip verschiedener Feuerlöscher
  • Gefährdungen, die durch Brände entstehen können (z. B. Rauch, Hitze, toxische Gase)
  • Richtiges Verhalten im Brandfall – von der Alarmierung bis zur Evakuierung

Je nach Schulungsmodell und Betrieb werden diese Inhalte um betriebsspezifische Aspekte ergänzt.

Im Praxisteil der Ausbildung geht es darum, die Theorie realitätsnah anzuwenden. Die Teilnehmenden üben insbesondere:

  • die korrekte Handhabung von Feuerlöschern
  • wirksame Löschtaktiken und das Erkennen der Grenzen der eigenen Möglichkeiten
  • das Vorgehen bei realitätsnah simulierten Löschübungen
  • den Umgang mit betriebsspezifischen Besonderheiten, wie besonderen Brandgefahren oder vorhandenen Einrichtungen

Ziel ist, dass sich Ihre Mitarbeitenden im Ernstfall sicher fühlen und wissen, was sie tun dürfen – und was nicht.

Für die Ausbildung stehen verschiedene Varianten zur Verfügung:

Inhouse-Schulung im Unternehmen:
Der Ausbilder kommt direkt zu Ihnen in den Betrieb. So können die Inhalte optimal auf Ihre Gegebenheiten, die vorhandene Technik und Ihre konkreten Brandrisiken zugeschnitten werden. Diese Variante lohnt sich besonders, wenn mehr als etwa fünf Mitarbeitende gleichzeitig ausgebildet werden sollen.

Offener Kurs:
Für Betriebe mit weniger Teilnehmenden eignet sich ein offener Kurs. Hier nehmen Mitarbeitende verschiedener Unternehmen gemeinsam teil. Der offene Kurs wird in zwei Formaten angeboten:

  • Tageskurs (Theorie + Praxis): Theorie und Praxis finden am selben Tag vor Ort statt.
  • Hybrides Format: Der theoretische Teil findet online statt, der praktische Teil wird an einem festen Standort vor Ort durchgeführt.

Darüber hinaus können in vielen Fällen ergänzende Schulungen gebucht werden, z. B. Ersthelfer-Ausbildungen oder Schulungen für Sicherheitsbeauftragte.

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich – aber oftmals sinnvoll.

Inhouse-Schulungen im eigenen Betrieb bieten den Vorteil, dass:

  • direkt auf Ihre individuellen Abläufe und Risiken eingegangen werden kann
  • Ihre Gebäude, Fluchtwege und Einrichtungen konkret besprochen werden
  • den Teilnehmenden der Praxisbezug besonders leicht fällt

Für kleinere Unternehmen, bei denen nur wenige Personen ausgebildet werden müssen, sind jedoch offene Kurse in der Regel wirtschaftlicher. Hier werden Teilnehmende unterschiedlicher Unternehmen zusammen geschult.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über ihre Qualifikation als Brandschutzhelfer.

Das Zertifikat wird in der Regel kurz nach Abschluss der Schulung per E-Mail zugesendet und dient:

  • den Mitarbeitenden als offizieller Nachweis ihrer Qualifikation
  • dem Arbeitgeber als Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft
  • als wichtiger Nachweis gegenüber Versicherungen, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden

Empfohlen wird, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von etwa 2 bis 5 Jahren zu aktualisieren.

Eine frühere Auffrischung kann notwendig sein, wenn:

  • sich Abläufe, Produktions- oder Arbeitsverfahren geändert haben
  • eine erhöhte Brandgefährdung besteht
  • sich die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ändern
  • viele personelle Veränderungen stattfinden und sich dadurch die Anzahl der verfügbaren Brandschutzhelfer verändert

Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob noch ausreichend geschulte Brandschutzhelfer im Betrieb vorhanden sind.

Die Ausbildung ist in der Regel nicht kostenfrei.

Da die Inhalte an die individuellen Gegebenheiten des Betriebs angepasst werden, können die Kosten je nach Umfang und Format variieren. Die Aufwendungen für die Schulung werden grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen.

Auch wenn die Berufsgenossenschaft die Ausbildungskosten üblicherweise nicht übernimmt, lohnt sich die Investition:

  • Sie erhöht nachhaltig die Sicherheit der Mitarbeitenden
  • und kann im Ernstfall entscheidend dafür sein, dass Versicherungsleistungen nicht gefährdet werden, weil die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Ja, es gibt auch eine englischsprachige Variante der Ausbildung.

Der theoretische Teil kann dabei zum Beispiel:

  • als On-Demand-Video
  • oder als Live-Webinar in Englisch

absolviert werden.

Der praktische Teil findet anschließend wie gewohnt vor Ort statt. So können auch internationale Teams oder Mitarbeitende mit überwiegend englischen Sprachkenntnissen sicher als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.