Was ist eine Brandschutzbegehung?
Eine Brandschutzbegehung ist die systematische Überprüfung aller brandschutzrelevanten Einrichtungen, Maßnahmen und Organisationsstrukturen in einem Gebäude oder Betrieb. Ziel ist es, potenzielle Brandgefahren frühzeitig zu erkennen, bestehende Schutzmaßnahmen auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Einhaltung aller gesetzlichen Brandschutzvorschriften sicherzustellen.
Im Unterschied zur Brandverhütungsschau, die von der Brandschutzdienststelle (in der Regel der Feuerwehr) hoheitlich durchgeführt wird, ist die Brandschutzbegehung eine betriebsinterne Maßnahme — durchgeführt durch den Brandschutzbeauftragten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen externen Brandschutzexperten.
Warum ist eine Brandschutzbegehung wichtig?
Der Arbeitgeber ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln ASR A2.2 konkretisieren diese Pflicht: Feuerlöscheinrichtungen müssen vorhanden, geprüft und zugänglich sein, Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten und gekennzeichnet werden. Eine regelmäßige Brandschutzbegehung ist der effektivste Weg, diese Anforderungen nachweisbar zu erfüllen.
Typische Mängel bei Brandschutzbegehungen
In der Praxis zeigen sich bei Begehungen immer wieder die gleichen Schwachstellen: verstellte Flucht- und Rettungswege, fehlende oder abgelaufene Feuerlöscher, verkeilte Brandschutztüren, veraltete oder fehlende Brandschutzordnungen und eine unzureichende Anzahl an ausgebildeten Brandschutzhelfern. Jeder dieser Mängel kann im Brandfall Menschenleben kosten — und im Nachhinein erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.
Professionelle Brandschutzbegehung durch Help First
Unsere DGUV-zertifizierten Brandschutzexperten führen die Begehung Ihres Betriebs systematisch und nach anerkannten Checklisten durch. Sie erhalten ein vollständiges Begehungsprotokoll, einen priorisierten Maßnahmenplan und auf Wunsch Unterstützung bei der Mängelbeseitigung — einschließlich Brandschutzhelfer-Schulung und weiteren Brandschutz-Weiterbildungen.
Von der einmaligen Begehung bis zum Komplett-Paket — wir bieten die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Einmalige Brandschutzbegehung Ihres Betriebs mit vollständiger Dokumentation.
Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit laufender Dokumentation und Beratung.
Begehungen kombiniert mit Schulungen und Brandschutzbeauftragten-Bestellung.
Von der ersten Anfrage bis zur Nachkontrolle — unser bewährter Ablauf sorgt für eine lückenlose Prüfung Ihres Brandschutzes.
Sie schildern Ihre Situation — wir beraten Sie zu Umfang und Ablauf der Begehung.
Wir sichten Ihre Unterlagen, Brandschutzordnung und vorhandene Dokumentation.
Systematische Prüfung aller brandschutzrelevanten Bereiche in Ihrem Betrieb.
Detaillierte Dokumentation aller Mängel mit priorisiertem Handlungsplan.
Überprüfung der Mängelbeseitigung und Aktualisierung der Dokumentation.
Bei der Begehung fehlen Brandschutzhelfer? Wir schulen Ihre Mitarbeiter — vor Ort oder als Live-Webinar. Kein Brandschutzbeauftragter vorhanden? Mit unserer Ausbildung qualifizieren wir Ihre Fachkraft. Von der Begehung zur Lösung — alles aus einer Hand.
Schulungen entdecken
Fehlender oder unzureichender Brandschutz im Unternehmen kann schwerwiegende Folgen haben — rechtlich, finanziell und strafrechtlich.
Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Bei schwerwiegenden Mängeln wie fehlenden Feuerlöschern oder blockierten Fluchtwegen drohen Strafen bis zu 30.000 €.
Im Brandfall prüft die Versicherung, ob alle Brandschutzvorschriften eingehalten wurden. Werden Mängel festgestellt, kann die Gebäude- und Betriebsversicherung die Leistung kürzen oder komplett verweigern — das kann existenzbedrohend sein.
Der Geschäftsführer oder Betriebsinhaber haftet persönlich für die Einhaltung des Brandschutzes. Bei fahrlässigen Verstößen mit Personenschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafe.
Aufsichtsbehörden, Feuerwehr oder Berufsgenossenschaft können bei akuter Gefährdung die sofortige Betriebsschließung oder Nutzungsuntersagung anordnen — mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung erstellen und pflegen wir alle relevanten Arbeitsschutz-Dokumente für Ihr Unternehmen.
Vollständige Dokumentation aller geprüften Bereiche und Brandschutzeinrichtungen — mit Fotos, Bewertungen und Normverweisen.
Systematische Erfassung aller festgestellten Mängel mit Fotodokumentation, Risikobewertung und Dringlichkeitseinstufung.
Priorisierte Handlungsempfehlungen mit konkreten Fristen, Verantwortlichen und Kostenschätzung für die Mängelbeseitigung.
Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen bei der Folgebegehung — mit Nachweis der erfolgreichen Mängelbeseitigung.
Alles Wichtige zur sicherheitstechnischen Betreuung auf einen Blick
Ja. Der Arbeitgeber ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A2.2 konkretisieren diese Pflicht. Eine regelmäßige Brandschutzbegehung ist das zentrale Instrument, um die Einhaltung nachweisbar sicherzustellen.
Eine gesetzlich festgelegte Häufigkeit gibt es nicht. In der Praxis empfehlen DGUV, Feuerwehr und Versicherungen mindestens eine jährliche Brandschutzbegehung. Bei Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko (Produktion, Lager, Gefahrstoffe) oder nach baulichen Änderungen sind häufigere Begehungen — zum Beispiel halbjährlich — sinnvoll.
Eine Brandschutzbegehung sollte von einer fachkundigen Person durchgeführt werden — typischerweise der Brandschutzbeauftragte (nach DGUV Information 205-003), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Brandschutzexperte. Bei Help First führen ausschließlich DGUV-zertifizierte Brandschutzfachleute die Begehungen durch.
Geprüft werden alle brandschutzrelevanten Bereiche: Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher und Löscheinrichtungen, Brandschutztüren, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, der organisatorische Brandschutz (Brandschutzordnung, Brandschutzhelfer, Unterweisungen) sowie der bauliche Brandschutz (Brandabschnitte, Abschottungen, Brandlasten).
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße, der Anzahl der Gebäude und der Komplexität ab. Für eine orientierende Erstbegehung eines mittelständischen Betriebs können Sie mit Kosten ab ca. 500–800 € rechnen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot — die Erstberatung ist kostenlos.
Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie einen priorisierten Maßnahmenplan mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fristen und Verantwortlichen. Kritische Mängel (z. B. blockierte Fluchtwege) müssen sofort beseitigt werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Mängelbeseitigung und führen eine Nachkontrolle durch.
Die Brandschutzbegehung ist eine betriebsinterne, freiwillige bzw. vom Arbeitsschutzrecht geforderte Maßnahme. Die Brandverhütungsschau ist dagegen eine hoheitliche Überprüfung durch die Brandschutzdienststelle (in der Regel die Feuerwehr), die in bestimmten Gebäuden (z. B. Sonderbauten, Versammlungsstätten) nach Landesrecht vorgeschrieben ist. Regelmäßige eigene Begehungen sind die beste Vorbereitung auf eine behördliche Brandverhütungsschau.
Ja. Die Dokumentation ist rechtlich zwingend erforderlich. Nur mit einem vollständigen Begehungsprotokoll können Sie gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherung nachweisen, dass Sie Ihre Brandschutzpflichten erfüllen. Bei Help First erhalten Sie ein rechtskonformes Protokoll mit Fotodokumentation.
Nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 müssen mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefahr, Schichtbetrieb oder Betrieben mit vielen Besuchern (z. B. Schulen, Krankenhäuser) kann ein höherer Anteil erforderlich sein. Fehlen Brandschutzhelfer, schulen wir Ihre Mitarbeiter gerne — vor Ort oder online.
Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden. Bei Personenschäden durch fahrlässig unterlassenen Brandschutz drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zusätzlich kann die Versicherung im Brandfall die Leistung kürzen oder verweigern, wenn Brandschutzpflichten nicht eingehalten wurden.
Füllen Sie das Formular aus und wir erstellen Ihnen innerhalb eines Werktags ein individuelles Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Unternehmen in allen 16 Bundesländern. Wir stellen Ihnen einen Ansprechpartner aus Ihrer Region zur Verfügung — für persönliche Begehungen und schnelle Reaktionszeiten.
… und viele weitere Standorte in ganz Deutschland
Nachweisbare Erfüllung aller gesetzlichen Brandschutzpflichten nach ArbSchG, ArbStättV und ASR A2.2 — dokumentiert und rechtskonform.
Rechtskonformes Begehungsprotokoll mit Fotodokumentation — anerkannt bei Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Priorisierter Maßnahmenplan mit konkreten Fristen und Verantwortlichen — für eine effiziente Mängelbeseitigung.
DGUV-zertifizierte Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung in der betrieblichen Brandschutzberatung und -prüfung.
Begehung direkt in Ihrem Betrieb — bundesweit. Wir stellen Ihnen einen Brandschutzexperten aus Ihrer Region zur Verfügung.
Überprüfung der Mängelbeseitigung bei Folgebegehungen — für einen nachhaltig sicheren Brandschutz in Ihrem Unternehmen.
Praxiserprobte Dienstleistungen — von Experten für Ihr Unternehmen.
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