Fortbildung gemäß § 23 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 211-042
In unserer 1-tägigen Sicherheitsbeauftragte Fortbildung frischen bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte ihre Kenntnisse auf und bringen sich auf den aktuellen Stand der Vorschriften. Die Schulung findet als Live-Webinar statt — kompakt, praxisnah und ohne Reiseaufwand.
Warum ist die regelmäßige Fortbildung so wichtig?
Die DGUV empfiehlt in der DGUV Information 211-042 eine Fortbildung alle 3–5 Jahre. Arbeitsschutzvorschriften ändern sich regelmäßig, neue Gefährdungen wie psychische Belastungen oder Digitalisierung kommen hinzu. Ohne aktuelle Kenntnisse können Sicherheitsbeauftragte Gefahren übersehen — im Schadensfall kann der Arbeitgeber in der Haftung stehen, wenn er die Fortbildung seiner SiBe versäumt hat.
Praxisnahe Inhalte der Sicherheitsbeauftragte Fortbildung
In diesem Auffrischungsseminar behandeln wir aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht und DGUV-Regelwerk, neue Gefährdungen am Arbeitsplatz und moderne Methoden der Gefährdungsbeurteilung. Anhand realer Unfallanalysen und Beinahe-Unfälle erarbeiten Sie Präventionsmaßnahmen. Der moderierte Erfahrungsaustausch mit Kolleg:innen aus verschiedenen Branchen bietet wertvolle Praxisimpulse für Ihre tägliche Arbeit.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Sicherheitsbeauftragte Fortbildung bei Help First ist kompakt und effizient — alle wichtigen Updates in nur einem Tag. Sie erhalten aktualisierte Checklisten für Betriebsbegehungen, überarbeitete Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen und profitieren vom direkten Austausch mit erfahrenen Referenten und anderen Sicherheitsbeauftragten.
Fortbildungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung als Nachweis Ihrer aktualisierten Qualifikation gemäß DGUV Information 211-042. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz und Datenschutz.
Bereits bestellte SiBe, deren Grundausbildung 3–5 Jahre zurückliegt und die ihre Kenntnisse auffrischen müssen.
Unternehmen, die ihre Sicherheitsbeauftragten regelmäßig fortbilden und die Qualifikation dokumentieren möchten.
Sicherheitsbeauftragte, die sich über aktuelle Vorschriften, neue Gefährdungen und Best Practices austauschen möchten.
Arbeitnehmervertretungen, die die regelmäßige Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten sicherstellen.
Sicherheitsbeauftragte aus Bau, Produktion, Logistik oder Chemie, wo kürzere Fortbildungsintervalle besonders empfohlen werden.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Die DGUV empfiehlt eine Fortbildung alle 3–5 Jahre nach der Grundausbildung (DGUV Information 211-042). Je nach Gefährdungspotenzial in Ihrem Betrieb kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, die regelmäßige Auffrischung wird aber dringend empfohlen.
Die Grundausbildung (2 Tage) vermittelt alle Basiskompetenzen für Sicherheitsbeauftragte. Die Fortbildung (1 Tag) frischt vorhandenes Wissen auf, behandelt aktuelle Änderungen im Regelwerk und bietet Raum für Erfahrungsaustausch und Praxisfälle.
Ja, die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte. Wenn Sie noch keine Grundausbildung absolviert haben, buchen Sie bitte unsere 2-tägige Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Fortbildung vollständig. Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung (§ 23 SGB VII). Der Arbeitgeber muss den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen geben (§ 20 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
Sie erhalten eine Fortbildungsbescheinigung als Nachweis Ihrer aktualisierten Qualifikation.
Die Fortbildung findet als interaktives Live-Webinar statt. Der Tag umfasst Fachvorträge zu aktuellen Themen, Praxisfälle, Erfahrungsaustausch und einen Workshop. Sie erhalten vorab die Zugangsdaten und Seminarunterlagen.
Nein, die Fortbildung hat keine Abschlussprüfung. Die Fortbildungsbescheinigung wird nach vollständiger Teilnahme ausgestellt.
Ja, wir bieten die Fortbildung auch als Inhouse-Veranstaltung an. Ab 6 Teilnehmern ist eine Durchführung bei Ihnen vor Ort oder als Live-Webinar möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Unsere Fortbildung orientiert sich an der DGUV Information 211-042. Die Anerkennung durch Ihre Berufsgenossenschaft hängt von deren individuellen Anforderungen ab — in der Regel werden Fortbildungen nach DGUV-Standard anerkannt.
Eine gesetzliche Sanktion gibt es nicht. Allerdings kann veraltetes Wissen zu Fehleinschätzungen bei Gefährdungen führen. Im Schadensfall kann der Arbeitgeber in der Haftung stehen, wenn er die regelmäßige Fortbildung seiner Sicherheitsbeauftragten versäumt hat.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihre Fortbildungsbescheinigung — digital als PDF und auf Wunsch gedruckt.
Die DGUV empfiehlt eine Fortbildung alle 3–5 Jahre. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Ihr Arbeitgeber erhält den Nachweis, dass die Fortbildungspflicht für Sicherheitsbeauftragte erfüllt ist.
Aufbauseminare: Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Evakuierungshelfer — ergänzende Qualifikationen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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