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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Sachkundiger / Befähigte Person gemäß BetrSichV § 2 Abs. 6, TRBS 1203, DGUV 208-016

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inkl. Zertifikat | 1 Tag | Arbeitsschutz
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Jährlich ereignen sich in Deutschland über 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Leitern und Tritten — etwa 10 davon enden tödlich. Die häufigsten Ursachen: mangelnde Standfestigkeit, defekte Sprossen, fehlende Leiterschuhe und vor allem unterlassene Prüfungen. Unsere Befähigte Person Leitern und Tritte Schulung qualifiziert Sie in nur einem Tag zur eigenständigen Prüfung — rechtssicher, praxisnah und mit anerkanntem Zertifikat.

Warum müssen Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet in § 3 und § 14 jeden Arbeitgeber, Leitern und Tritte als Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Prüfung darf ausschließlich durch eine Befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV erfolgen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert diese Pflicht und empfiehlt eine wiederkehrende Prüfung mindestens alle 12 Monate — bei intensiver Nutzung auch halbjährlich oder vierteljährlich.

Praxisnahe Inhalte der Befähigte Person Schulung

Im Fokus stehen die praktischen Aspekte der Leiterprüfung: Wie erkenne ich sicherheitsrelevante Mängel an Holmen, Sprossen, Gelenken und Verriegelungen? Wann muss eine Leiter sofort stillgelegt werden, wann reicht eine Reparatur? Wie erstelle ich ein normgerechtes Prüfprotokoll und führe ein Leiterkataster? Sie lernen verschiedene Leiterarten nach DIN EN 131 und Tritte nach DIN EN 14183 fachgerecht zu beurteilen und erhalten praxiserprobte Checklisten, die Sie direkt in Ihrem Betrieb einsetzen können.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die Befähigte Person Schulung bei Help First verbindet rechtliche Grundlagen mit sofort anwendbarem Praxiswissen. Kleine Gruppengrößen ermöglichen individuelle Fragen zu Ihren konkreten Leitern und Tritten. Als Befähigte Person unterliegen Sie bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen des Arbeitgebers (§ 14 Abs. 6 BetrSichV).

Anerkanntes Zertifikat gemäß TRBS 1203

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat als Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und TRBS 1203. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und tragen aktiv zur Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen bei. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz und Datenschutz.

Lehrinhalte der Leitern & Tritte Prüferschulung

  • Vorstellung und Organisatorisches
  • Unfallstatistiken: Über 20.000 meldepflichtige Leiterunfälle pro Jahr
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Pflichten des Arbeitgebers
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – §§ 3, 4 und 14
  • Definition der Befähigten Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV
  • TRBS 1203 – Anforderungen an Befähigte Personen
  • DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für Leitern und Tritte
  • Rolle und organisatorische Stellung im Unternehmen
  • Rechte: Weisungsfreiheit bei der Prüfung (§ 14 Abs. 6 BetrSichV)
  • Pflichten: Sorgfaltspflicht, Dokumentationspflicht, Meldepflicht
  • Haftung und rechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzung
  • Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber
  • Übersicht der Leiterarten: Anlege-, Steh-, Mehrzweck-, Podestleitern
  • Tritte und Kleingerüste: Bauarten und Einsatzbereiche
  • DIN EN 131 (Teile 1–4): Bauarten, Anforderungen, Prüfverfahren
  • DIN EN 14183: Anforderungen an Tritte
  • Materialien: Aluminium, Holz, GFK – Eigenschaften und Einsatzgrenzen
  • Kennzeichnung und Typenschilder richtig lesen
  • Sichtprüfung vor jeder Benutzung vs. wiederkehrende Prüfung
  • Prüfpunkte je Leiterart: Holme, Sprossen, Gelenke, Verriegelungen, Leiterschuhe
  • Typische Mängel und Schadensbilder erkennen
  • Bewertung: Stilllegen, reparieren oder weiter verwenden?
  • Prüffristen festlegen und Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation: Prüfprotokoll, Prüfplakette, Leiterkataster
  • Abschlussprüfung und Zertifikatsübergabe
Fachvorträge & Normenübersicht
Praxisbeispiele & Schadensfälle
Interaktive Übungen
Checklisten & Prüfvorlagen

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Facility Manager & Hausmeister

Verantwortlich für die Gebäudetechnik und Arbeitsmittel im Objekt. Sie betreuen häufig eine große Anzahl an Leitern und Tritten über mehrere Standorte hinweg.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Qualifikation zur Befähigten Person ergänzt ihre Fachkompetenz.

Betriebshandwerker & Instandhaltung

Nutzen Leitern und Tritte täglich für Wartungs- und Reparaturarbeiten. Als Befähigte Person können sie die Prüfung direkt in ihre Arbeitsroutine integrieren.

Lager- & Logistikfachkräfte

Arbeiten regelmäßig mit Regal- und Lagerleitern sowie Tritten in Kommissionier- und Lagerbereichen.

Technische Leiter & Betriebsingenieure

Tragen die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und müssen Prüfprozesse organisieren.

Schulungstermine Leitern & Tritte Prüfung buchen

15.06.2026
Montag · 09:00 – 15:00 Uhr
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Freie Plätze
299,00  zzgl. MwSt.
22.09.2026
Dienstag · 09:00 – 15:00 Uhr
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07.12.2026
Montag · 09:00 – 15:00 Uhr
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Freie Plätze
299,00  zzgl. MwSt.

Inklusive

  • Digitale Seminarunterlagen
  • Teilnahmezertifikat
  • Zertifikat inklusive

Tagesablauf

  • 09:00 – 10:45: Begrüßung, Einführung & Rechtliche Grundlagen
  • 11:00 – 12:15: Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • 13:00 – 14:15: Leiter- und Trittarten, Normen und Bauvorschriften
  • 14:30 – 15:00: Prüfung in der Praxis – Verfahren und Dokumentation

Voraussetzungen

  • Stabile Internetverbindung
  • Aktueller Browser (Chrome, Firefox, Edge)
  • Webcam & Mikrofon empfohlen

Häufige Fragen zur Prüfung von Leitern und Tritten

Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick

Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet in § 3 und § 14 jeden Arbeitgeber, Arbeitsmittel – und damit auch Leitern und Tritte – regelmäßig durch eine Befähigte Person prüfen zu lassen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert diese Pflicht.

Die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine wiederkehrende Prüfung mindestens alle 12 Monate. Bei starker Beanspruchung (z.B. auf Baustellen) können halbjährliche oder vierteljährliche Prüfungen erforderlich sein. Zusätzlich muss vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch den Benutzer erfolgen.

Alle gewerblich genutzten Leitern und Tritte: Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Schiebe- und Seilzugleitern, Podestleitern, Tritte und Kleingerüste. Die Prüfpflicht gilt unabhängig vom Material (Aluminium, Holz, GFK).

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten" gemäß BetrSichV § 2 Abs. 6 und TRBS 1203. Das Zertifikat ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange die Voraussetzungen der TRBS 1203 erfüllt bleiben.

Die TRBS 1203 fordert eine abgeschlossene Berufsausbildung, die Fachkenntnisse vermittelt. Für Leitern und Tritte eignen sich handwerkliche oder technische Ausbildungen (Metallbauer, Elektriker, Tischler etc.) sowie technische Studiengänge. Eine spezifische „Leiterprüfer"-Ausbildung gibt es nicht.

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Es drohen: Bußgelder, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Unfällen. Auch die Befähigte Person kann bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftbar sein.

Sicherheitskritische Mängel (gebrochene Sprossen, gerissene Holme) erfordern sofortige Stilllegung. Kleinere Mängel können unter Fristsetzung zur Reparatur freigegeben werden. Alle Mängel und Maßnahmen werden im Prüfprotokoll dokumentiert.

Ja, das ist der Regelfall. Der Arbeitgeber bestellt einen geeigneten Mitarbeiter, der die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt. Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen. Alternativ kann auch ein externer Dienstleister beauftragt werden.

Ja, die TRBS 1203 fordert eine „zeitnahe berufliche Tätigkeit" und angemessene Weiterbildung. Wir empfehlen eine Auffrischungsschulung alle 2–3 Jahre, um Änderungen in Vorschriften und dem Stand der Technik kennenzulernen.

Sobald eine Leiter im betrieblichen Umfeld als Arbeitsmittel eingesetzt wird, gilt die Prüfpflicht nach BetrSichV – unabhängig davon, ob sie dem Betrieb gehört oder ein Mitarbeiter seine private Leiter mitbringt.

Lernen Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus

Unsere Live-Webinare ermöglichen Ihnen eine vollwertige Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten — interaktiv, praxisnah und ohne Reiseaufwand. Sie nehmen direkt von Ihrem Schreibtisch aus teil und können das Gelernte sofort in Ihren Arbeitsalltag integrieren.

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Online-Ausbildung am Arbeitsplatz

Ihr Zertifikat für die Prüfung von Leitern & Tritten

Ihr Zertifikat

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten — digital und auf Wunsch gedruckt.

Prüfungen durchführen

Sie können die wiederkehrende Prüfung aller Leitern und Tritte im Betrieb eigenständig und rechtssicher durchführen.

Dokumentation

Sie erstellen normgerechte Prüfprotokolle, vergeben Prüfplaketten und führen ein Leiterkataster für Ihren Betrieb.

Auffrischung

Halten Sie Ihr Wissen aktuell: Wir empfehlen eine Auffrischungsschulung alle 2–3 Jahre.

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Brandschutzbeauftragter Fortbildung gemäß DGUV 205-003 — 16 UE / 2-Tage Live-Webinar mit Zertifikat.

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Werden Sie zertifizierter Datenschutzbeauftragter — mit Zertifikat.

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Anerkanntes Zertifikat gemäß DSGVO Art. 37–39 und BDSG §38

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Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.

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