Sachkundiger / Befähigte Person gemäß BetrSichV § 2 Abs. 6, TRBS 1203, DGUV 208-016
Jährlich ereignen sich in Deutschland über 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Leitern und Tritten — etwa 10 davon enden tödlich. Die häufigsten Ursachen: mangelnde Standfestigkeit, defekte Sprossen, fehlende Leiterschuhe und vor allem unterlassene Prüfungen. Unsere Befähigte Person Leitern und Tritte Schulung qualifiziert Sie in nur einem Tag zur eigenständigen Prüfung — rechtssicher, praxisnah und mit anerkanntem Zertifikat.
Warum müssen Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet in § 3 und § 14 jeden Arbeitgeber, Leitern und Tritte als Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Prüfung darf ausschließlich durch eine Befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV erfolgen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert diese Pflicht und empfiehlt eine wiederkehrende Prüfung mindestens alle 12 Monate — bei intensiver Nutzung auch halbjährlich oder vierteljährlich.
Praxisnahe Inhalte der Befähigte Person Schulung
Im Fokus stehen die praktischen Aspekte der Leiterprüfung: Wie erkenne ich sicherheitsrelevante Mängel an Holmen, Sprossen, Gelenken und Verriegelungen? Wann muss eine Leiter sofort stillgelegt werden, wann reicht eine Reparatur? Wie erstelle ich ein normgerechtes Prüfprotokoll und führe ein Leiterkataster? Sie lernen verschiedene Leiterarten nach DIN EN 131 und Tritte nach DIN EN 14183 fachgerecht zu beurteilen und erhalten praxiserprobte Checklisten, die Sie direkt in Ihrem Betrieb einsetzen können.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Befähigte Person Schulung bei Help First verbindet rechtliche Grundlagen mit sofort anwendbarem Praxiswissen. Kleine Gruppengrößen ermöglichen individuelle Fragen zu Ihren konkreten Leitern und Tritten. Als Befähigte Person unterliegen Sie bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen des Arbeitgebers (§ 14 Abs. 6 BetrSichV).
Anerkanntes Zertifikat gemäß TRBS 1203
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat als Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und TRBS 1203. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und tragen aktiv zur Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen bei. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz und Datenschutz.
Verantwortlich für die Gebäudetechnik und Arbeitsmittel im Objekt. Sie betreuen häufig eine große Anzahl an Leitern und Tritten über mehrere Standorte hinweg.
Beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Qualifikation zur Befähigten Person ergänzt ihre Fachkompetenz.
Nutzen Leitern und Tritte täglich für Wartungs- und Reparaturarbeiten. Als Befähigte Person können sie die Prüfung direkt in ihre Arbeitsroutine integrieren.
Arbeiten regelmäßig mit Regal- und Lagerleitern sowie Tritten in Kommissionier- und Lagerbereichen.
Tragen die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und müssen Prüfprozesse organisieren.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet in § 3 und § 14 jeden Arbeitgeber, Arbeitsmittel – und damit auch Leitern und Tritte – regelmäßig durch eine Befähigte Person prüfen zu lassen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert diese Pflicht.
Die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine wiederkehrende Prüfung mindestens alle 12 Monate. Bei starker Beanspruchung (z.B. auf Baustellen) können halbjährliche oder vierteljährliche Prüfungen erforderlich sein. Zusätzlich muss vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch den Benutzer erfolgen.
Alle gewerblich genutzten Leitern und Tritte: Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Schiebe- und Seilzugleitern, Podestleitern, Tritte und Kleingerüste. Die Prüfpflicht gilt unabhängig vom Material (Aluminium, Holz, GFK).
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten" gemäß BetrSichV § 2 Abs. 6 und TRBS 1203. Das Zertifikat ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange die Voraussetzungen der TRBS 1203 erfüllt bleiben.
Die TRBS 1203 fordert eine abgeschlossene Berufsausbildung, die Fachkenntnisse vermittelt. Für Leitern und Tritte eignen sich handwerkliche oder technische Ausbildungen (Metallbauer, Elektriker, Tischler etc.) sowie technische Studiengänge. Eine spezifische „Leiterprüfer"-Ausbildung gibt es nicht.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Es drohen: Bußgelder, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Unfällen. Auch die Befähigte Person kann bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftbar sein.
Sicherheitskritische Mängel (gebrochene Sprossen, gerissene Holme) erfordern sofortige Stilllegung. Kleinere Mängel können unter Fristsetzung zur Reparatur freigegeben werden. Alle Mängel und Maßnahmen werden im Prüfprotokoll dokumentiert.
Ja, das ist der Regelfall. Der Arbeitgeber bestellt einen geeigneten Mitarbeiter, der die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt. Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen. Alternativ kann auch ein externer Dienstleister beauftragt werden.
Ja, die TRBS 1203 fordert eine „zeitnahe berufliche Tätigkeit" und angemessene Weiterbildung. Wir empfehlen eine Auffrischungsschulung alle 2–3 Jahre, um Änderungen in Vorschriften und dem Stand der Technik kennenzulernen.
Sobald eine Leiter im betrieblichen Umfeld als Arbeitsmittel eingesetzt wird, gilt die Prüfpflicht nach BetrSichV – unabhängig davon, ob sie dem Betrieb gehört oder ein Mitarbeiter seine private Leiter mitbringt.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten — digital und auf Wunsch gedruckt.
Sie können die wiederkehrende Prüfung aller Leitern und Tritte im Betrieb eigenständig und rechtssicher durchführen.
Sie erstellen normgerechte Prüfprotokolle, vergeben Prüfplaketten und führen ein Leiterkataster für Ihren Betrieb.
Halten Sie Ihr Wissen aktuell: Wir empfehlen eine Auffrischungsschulung alle 2–3 Jahre.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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