Online-Jahresunterweisung mit Themenbereichen von Elektrik bis Selbstschutz und Abschlusstest für Hausmeister, Haustechnik und Objektbetreuung
Wer als Hausmeisterin, Hausmeister oder in der Haustechnik arbeitet, wechselt oft innerhalb eines Tages zwischen sehr unterschiedlichen Aufgaben: eine Leuchte tauschen, auf der Leiter arbeiten, Reinigungs- oder Gefahrstoffe einsetzen, Wege im Winter räumen, mit aufgebrachten Bewohnern sprechen. Entsprechend breit ist das Risikoprofil. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Beschäftigte entsprechend § 12 ArbSchG zu unterweisen, erforderlichenfalls zu wiederholen, mindestens einmal jährlich, und die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Diese Online-Unterweisung bündelt die allgemeinen Gefährdungen und Verhaltensregeln in Themenbereichen mit Unterweisungsvideos: Arbeitsschutz-Grundlagen, elektrische Gefahren, Leitern und Tritte, Maschinen und Geräte, Brandschutz und Feuerlöscher, persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe und Notfallverhalten, Gefahrstoffe, Winterdienst und Außenarbeiten, Hygiene und Gesundheitsschutz, Deeskalation und Konfliktmanagement, Risiken in Anschlussunterkünften sowie psychische Belastung und Selbstschutz.
Geeignet ist sie für Hausmeisterinnen und Hausmeister, Beschäftigte der Haustechnik, Objektbetreuung, Gebäudemanagement und technische Dienste – und für Führungskräfte, die die jährliche Unterweisung vorbereiten oder ergänzen. Formale Voraussetzungen gibt es nicht.
Ablauf: online im eigenen Tempo, Zugang 3 Monate, Abschlusstest mit 10 Fragen (bestanden ab 8 Punkten, Wiederholung möglich), danach eine personalisierte Unterweisungsurkunde mit Zertifikats-ID. Wichtig: Der Kurs deckt den allgemeinen Teil ab. Die auf Arbeitsplatz, Objekt und eingesetzte Arbeitsmittel bezogene Unterweisung sowie praktische Einweisungen ergänzt der Arbeitgeber.
Hausmeisterinnen, Hausmeister und Beschäftigte der Haustechnik.
Technische Dienste und Objektbetreuung.
Verantwortliche, die eine Jahresunterweisung vorbereiten oder ergänzen.
Alles Wichtige zum Kurs auf einen Blick
Mindestens einmal jährlich und dokumentiert (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Für die Verwendung von Arbeitsmitteln verlangt § 12 BetrSichV ebenfalls mindestens jährliche Unterweisungen und die schriftliche Festhaltung von Datum und Namen der Unterwiesenen.
Nein, sie deckt den allgemeinen Teil ab. § 12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die eigens auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet ist. Gerätespezifische Einweisungen, betriebliche Regeln und die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergänzt der Arbeitgeber.
Ja. Die Urkunde belegt die Teilnahme zu einem bestimmten Datum. Die Unterweisung selbst ist nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Drei Monate. Planen Sie die Bearbeitung einschließlich Test innerhalb dieses Zeitraums ein.
Es gibt keine festen Termine. Nach den Themenbereichen folgt ein automatisch ausgewerteter Test mit 10 Fragen; ab 8 Punkten ist er bestanden, ein nicht bestandener Versuch kann wiederholt werden. Die Urkunde wird nur nach bestandenem Test ausgestellt.
Schreiben Sie uns, wenn vor der Buchung etwas offen ist. Wir melden uns bei Ihnen.
Ihre Frage bezieht sich auf Jahresunterweisung Hausmeister und Haustechnik – Online mit Test
Die Teilnehmenden erkennen typische Gefährdungen in Gebäuden und Außenbereichen.
Sie ordnen elektrische Mängel, unsichere Leitern und Maschinennutzung richtig ein.
Sie wenden Brand-, Notfall- und Erste-Hilfe-Abläufe an und berücksichtigen Gefahrstoff-, Hygiene- und PSA-Regeln.
Sie handeln bei Winterdienst, Aggression und psychischer Belastung sicher.
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