Fachkundige Person gemäß § 6 i.V.m. § 2 Abs. 16 GefStoffV, TRGS 400, DGUV Grundsatz 313-003
Die Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten bei Help First qualifiziert Sie in zwei Tagen zur fachkundigen Person gemäß § 6 GefStoffV. Sie lernen, Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoff-Tätigkeiten eigenständig durchzuführen, Betriebsanweisungen zu erstellen und das Gefahrstoffmanagement in Ihrem Betrieb rechtssicher aufzubauen.
Warum braucht Ihr Betrieb einen Gefahrstoffbeauftragten?
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen (§ 6 GefStoffV). Gefahrstoffe finden sich in fast jedem Betrieb — von Reinigungsmitteln und Desinfektionsmitteln bis hin zu Lacken, Lösemitteln und Klebstoffen. Ohne fachkundige Betreuung drohen Bußgelder, Arbeitsunfälle und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Praxisnahe Ausbildung in zwei Tagen
In dieser Schulung lernen Sie die rechtlichen Grundlagen (GefStoffV, CLP-Verordnung, TRGS), die systematische Gefährdungsbeurteilung, den Umgang mit Sicherheitsdatenblättern, die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie die sichere Lagerung nach TRGS 510. Anhand realer Praxisübungen erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung für einen Beispiel-Arbeitsplatz.
Live-Webinar mit Praxistransfer
Unsere Schulung findet als interaktives Live-Webinar statt — mit erfahrenen Dozenten, die Ihre Fragen zu konkreten Gefahrstoffen und betrieblichen Situationen direkt beantworten. Praxisübungen und Fallbeispiele sorgen dafür, dass Sie das Gelernte sofort im Betrieb umsetzen können.
Zertifikat als Gefahrstoffbeauftragter
Nach bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie Ihr Zertifikat als Gefahrstoffbeauftragter — Ihr Fachkundenachweis gemäß § 2 Abs. 16 GefStoffV. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz.
Ergänzen ihre Fachkompetenz um spezifisches Gefahrstoff-Know-how. Die Qualifikation zum Gefahrstoffbeauftragten ist eine ideale Erweiterung des Aufgabenspektrums.
Verantwortlich für die Einhaltung der GefStoffV im Betrieb. Als Gefahrstoffbeauftragter können sie Gefährdungsbeurteilungen eigenständig durchführen.
Bereits mit Chemikalien- und Umweltrecht vertraut. Die Gefahrstoffbeauftragter-Qualifikation erweitert ihre Kompetenz um den Arbeitsschutzaspekt.
Unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz. Mit der Fachkunde nach GefStoffV können sie Gefahrstoff-Themen eigenständig betreuen.
Verantworten Bereiche, in denen täglich mit Gefahrstoffen gearbeitet wird — von der Lagerung nach TRGS 510 bis zur sicheren Handhabung in der Produktion.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Den Begriff 'Gefahrstoffbeauftragter' gibt es in der GefStoffV nicht als eigenständige Rechtsfigur. Allerdings verlangt § 6 GefStoffV, dass Gefährdungsbeurteilungen von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Wenn der Arbeitgeber selbst nicht über die nötige Fachkunde verfügt, muss er eine fachkundige Person benennen — in der Praxis ist das der Gefahrstoffbeauftragte.
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das mit Gefahrstoffen umgeht. Das betrifft nicht nur die Chemiebranche: Auch Reinigungsmittel, Lacke, Lösemittel, Desinfektionsmittel oder Klebstoffe sind Gefahrstoffe. In der Praxis benötigen fast alle produzierenden Betriebe, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser, Labore und Lagerbetriebe eine fachkundige Person für Gefahrstoffe.
Der Gefahrstoffbeauftragte kümmert sich um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen innerhalb des Betriebs (Lagerung, Verwendung, Entsorgung). Der Gefahrgutbeauftragte ist nach § 9 GGBefG für den Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen zuständig. Sobald ein Gefahrstoff das Betriebsgelände zum Transport verlässt, wird er zum Gefahrgut.
§ 2 Abs. 16 GefStoffV fordert eine geeignete Berufsausbildung oder entsprechende Berufserfahrung plus spezifische Fortbildung. Für die Teilnahme an unserer Schulung ist eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich. Auch Quereinsteiger mit Berufserfahrung im Arbeitsschutz können die Fachkunde erwerben.
Das Zertifikat hat kein formales Ablaufdatum. Die GefStoffV fordert jedoch, dass die fachkundige Person ihre Kenntnisse aktuell hält. Wir empfehlen — wie auch die DGUV — eine Auffrischungsschulung alle 2–3 Jahre, um Änderungen in Vorschriften und dem Stand der Technik kennenzulernen.
Verstöße gegen die GefStoffV können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei schweren Verstößen (z.B. Gesundheitsschäden von Mitarbeitern) drohen strafrechtliche Konsequenzen. Hinzu kommen Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen mit Gefahrstoffen.
Die Kernaufgaben umfassen: Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoff-Tätigkeiten durchführen, Betriebsanweisungen erstellen und aktualisieren, das Gefahrstoffverzeichnis pflegen, Sicherheitsdatenblätter auswerten, Schutzmaßnahmen festlegen, Mitarbeiterunterweisungen durchführen, Ersatzstoffprüfungen (Substitution) vornehmen und den Arbeitgeber in allen Gefahrstoff-Fragen beraten.
Ja. Unsere Schulung findet als interaktives Live-Webinar statt. Sie benötigen einen PC oder Laptop mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung. Der Lehrgang ist für das Online-Format konzipiert — mit Praxisübungen, Gruppenarbeit und Q&A-Runden.
Unsere Schulung orientiert sich an den Anforderungen des DGUV Grundsatz 313-003 und vermittelt die Fachkunde gemäß § 2 Abs. 16 GefStoffV. Die Anerkennung durch einzelne Berufsgenossenschaften empfehlen wir vorab zu klären, da diese je nach BG variieren kann.
Die Schulung schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab. Diese dient dem Nachweis, dass Sie die Lehrinhalte verstanden haben und anwenden können. Bei Bestehen erhalten Sie Ihr Zertifikat als Gefahrstoffbeauftragter.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihr Zertifikat als Gefahrstoffbeauftragter — Ihr Fachkundenachweis gemäß § 2 Abs. 16 GefStoffV.
Sie können Gefährdungsbeurteilungen eigenständig durchführen, Betriebsanweisungen erstellen und Ihr Gefahrstoffmanagement rechtssicher aufbauen.
Halten Sie Ihre Fachkunde aktuell: Wir empfehlen eine Fortbildung alle 2–3 Jahre, um Änderungen in GefStoffV und TRGS kennenzulernen.
Ergänzen Sie Ihre Qualifikation: Befähigte Person für Leitern und Tritte, Sicherheitsbeauftragter oder Brandschutzbeauftragter.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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