Fortbildung gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8
In unserer 2-tägigen Brandschutzbeauftragter Fortbildung frischen bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte ihre Kenntnisse auf und bringen sich auf den aktuellen Stand des Regelwerks. Die Schulung findet als Live-Webinar statt — kompakt, praxisnah und ohne Reiseaufwand.
Warum ist die Fortbildung Pflicht?
Die DGUV Information 205-003 schreibt vor, dass Brandschutzbeauftragte innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung absolvieren müssen. Wird die Frist überschritten, muss die komplette Grundausbildung (64 UE) erneut durchlaufen werden. Brandschutzrecht und technische Anforderungen ändern sich laufend — ohne aktuelle Kenntnisse können Brandschutzbeauftragte Mängel übersehen und der Arbeitgeber im Schadensfall in der Haftung stehen.
Praxisnahe Inhalte der Brandschutzbeauftragter Fortbildung
In diesem Auffrischungsseminar behandeln wir aktuelle Änderungen im Brandschutzrecht, Bauordnungsrecht und DGUV-Regelwerk. Sie lernen neue Entwicklungen im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz kennen und analysieren reale Schadensfälle. Der moderierte Erfahrungsaustausch mit Kolleg:innen aus verschiedenen Branchen und Gebäudetypen bietet wertvolle Praxisimpulse.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Brandschutzbeauftragter Fortbildung bei Help First ist kompakt und effizient — alle wichtigen Updates in nur 2 Tagen. Sie erhalten aktualisierte Checklisten für Brandschutzbegehungen, überarbeitete Vorlagen für Brandschutzordnungen und Evakuierungsplanung und profitieren vom direkten Austausch mit erfahrenen Referenten.
Fortbildungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung als Nachweis Ihrer aktualisierten Qualifikation gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz und Datenschutz.
Bereits bestellte BSB, deren Grundausbildung weniger als 3 Jahre zurückliegt und die ihre Qualifikation fristgerecht auffrischen müssen.
Unternehmen, die die Qualifikation ihrer Brandschutzbeauftragten dokumentiert auf dem aktuellen Stand halten müssen.
Brandschutzbeauftragte, die sich über aktuelle Vorschriften, neue Technologien und Best Practices austauschen möchten.
Brandschutzbeauftragte in Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Hochhäusern und Industriebauten mit besonderen Anforderungen.
Freiberufliche BSB, die ihre Qualifikation für mehrere Auftraggeber aktuell halten und ihr Fachwissen erweitern möchten.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8, müssen Brandschutzbeauftragte innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen darf 3 Jahre nicht überschreiten. Bei Fristüberschreitung muss die komplette Grundausbildung (64 UE) erneut absolviert werden.
Die Grundausbildung (64 UE / 2 Wochen) vermittelt alle Basiskompetenzen für Brandschutzbeauftragte mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. Die Fortbildung (16 UE / 2 Tage) frischt vorhandenes Wissen auf, behandelt aktuelle Änderungen im Regelwerk und bietet Raum für Erfahrungsaustausch und Praxisfälle.
Ja, die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte mit abgeschlossener 64-UE-Ausbildung gemäß DGUV Information 205-003. Wenn Sie noch keine Grundausbildung absolviert haben, buchen Sie bitte unsere Brandschutzbeauftragter Ausbildung.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Fortbildung vollständig. Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung. Die Fortbildungskosten sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Sie erhalten eine Fortbildungsbescheinigung als Nachweis Ihrer aktualisierten Qualifikation gemäß DGUV Information 205-003, Abschnitt 8. Diese kann gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Feuerversicherern vorgelegt werden.
Die Fortbildung findet als interaktives Live-Webinar an 2 Tagen statt. Die Tage umfassen Fachvorträge zu aktuellen Themen, Praxisfälle, Erfahrungsaustausch und einen Workshop. Sie erhalten vorab die Zugangsdaten und Seminarunterlagen.
Nein, die Fortbildung hat keine formale Abschlussprüfung. Die Fortbildungsbescheinigung wird nach vollständiger Teilnahme an beiden Tagen ausgestellt.
Wenn die 3-Jahres-Frist zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen überschritten wird, muss die komplette Grundausbildung (64 UE) erneut absolviert werden. Es ist daher wichtig, die Fortbildungstermine rechtzeitig zu planen.
Unsere Fortbildung orientiert sich an der DGUV Information 205-003. Die Fortbildungsbescheinigung kann gegenüber Bauaufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Feuerversicherern als Qualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Ja, wir bieten die Fortbildung auch als Inhouse-Veranstaltung an. Ab 6 Teilnehmern ist eine Durchführung bei Ihnen vor Ort oder als Live-Webinar möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihre Fortbildungsbescheinigung — digital als PDF und auf Wunsch gedruckt.
Innerhalb von 3 Jahren müssen erneut mindestens 16 UE absolviert werden. Bei Fristüberschreitung ist die komplette Grundausbildung (64 UE) erforderlich.
Ihr Arbeitgeber erhält den Nachweis, dass die Fortbildungspflicht für Brandschutzbeauftragte erfüllt ist.
Spezialseminare: Evakuierungshelfer, Explosionsschutz, Brandschutz in Sonderbauten — ergänzende Qualifikationen im Brandschutz.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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