Ausbildung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV 211-042
In unserer 2-tägigen Sicherheitsbeauftragte Ausbildung erwerben Ihre Mitarbeitenden alle Kenntnisse, um die Funktion des Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII kompetent auszuüben. Die Schulung findet als Live-Webinar statt — interaktiv, praxisnah und ohne Reiseaufwand.
Wann muss Ihr Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen?
Nach § 22 Abs. 1 SGB VII bestellt ein Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte. Zwischen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Bei 50 bis 249 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter. Als Beschäftigte gelten dabei auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. Wie viele es darüber hinaus sein müssen, richtet sich nach den Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen und der Zahl der Beschäftigten; unabhängig davon kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung anordnen, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Praxisnahe Inhalte der Sicherheitsbeauftragte Ausbildung
In diesem Lehrgang lernen Sie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes (ArbSchG, SGB VII, DGUV Vorschriften), die Aufgaben und Rolle des Sicherheitsbeauftragten sowie die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung. Sie üben Betriebsbegehungen, lernen Gefahrenschwerpunkte wie Maschinen, Gefahrstoffe und Elektrizität kennen und erarbeiten Schutzmaßnahmen anhand realer Fallbeispiele. Darüber hinaus behandeln wir Brandschutz, Erste Hilfe, PSA-Auswahl und die Kommunikation im Arbeitsschutz.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Sicherheitsbeauftragte Ausbildung bei Help First verbindet rechtliche Theorie mit sofort anwendbarem Praxiswissen. Kleine Gruppengrößen ermöglichen individuelle Fragen und direkten Erfahrungsaustausch. Sie erhalten alle Seminarunterlagen digital sowie praxiserprobte Checklisten für Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Anerkanntes Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie eine anerkannte Teilnahmebescheinigung gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz und Datenschutz.
Mitarbeitende, die vom Arbeitgeber zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen und die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung benötigen.
Kürzlich bestellte SiBe ohne Grundausbildung, die ihre Qualifikation gemäß § 22 SGB VII nachweisen müssen.
Unternehmen, die nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen – ab regelmäßig 50 Beschäftigten, bei besonderer Gefährdung bereits ab mehr als 20.
Arbeitnehmervertretungen, die bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 Abs. 1 SGB VII mitwirken.
Mitarbeitende, die sich ehrenamtlich im betrieblichen Arbeitsschutz engagieren und Kolleg:innen für sicheres Verhalten sensibilisieren möchten.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten müssen nach § 22 Abs. 1 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Zwischen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten besteht die Pflicht, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. Unabhängig davon kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung anordnen, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter, der neben seiner regulären Arbeit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hingegen ist eine fachlich qualifizierte Position mit umfangreicher Ausbildung, die als Stabsstelle unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt ist (§ 8 ASiG). Eine SiFa kann intern angestellt, extern beauftragt oder freiberuflich tätig sein.
Sicherheitsbeauftragte tragen keine erhöhte rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Beschäftigten. Sie können keine Weisungen erteilen und haben kein zusätzliches Haftungsrisiko. Ihre Aufgabe ist es, zu beobachten, zu beraten und auf Mängel aufmerksam zu machen.
Bei regelmäßig 50 bis 249 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit genügt nach § 22 Abs. 1 SGB VII ein Sicherheitsbeauftragter. Zwischen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist ebenfalls ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen – allerdings nur dann, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine besondere Gefährdung ergibt. Ab 250 Beschäftigten sowie ab 50 Beschäftigten bei besonderer Gefährdung richtet sich die Anzahl nach den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten; als weitere Kriterien nennt die DGUV Regel 100-001 die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten.
Eine gesetzliche Pflicht zur Auffrischung besteht nicht. Die DGUV empfiehlt jedoch eine Fortbildung alle 3–5 Jahre, um auf dem aktuellen Stand der Vorschriften und Technik zu bleiben (DGUV Information 211-042). Je nach Gefährdungspotenzial kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Ausbildung vollständig. Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung (§ 23 SGB VII). Darüber hinaus muss der Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geben (§ 20 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer Qualifikation gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1. Diese dokumentiert Ihre Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten und kann gegenüber Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.
Es gibt keine formalen Voraussetzungen. Sie benötigen keinen bestimmten Berufsabschluss oder Vorkenntnisse im Arbeitsschutz. Empfohlen wird eine Vertrautheit mit den betrieblichen Abläufen in Ihrem Arbeitsbereich und gute Deutschkenntnisse.
Am Ende des zweiten Tages findet eine schriftliche Lernerfolgskontrolle statt. Diese dient der Überprüfung des Gelernten und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Es handelt sich nicht um eine formale Prüfung im Sinne einer Zertifizierungsstelle.
Ja, wir bieten die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten auch als Inhouse-Schulung an. Ab 6 Teilnehmern ist eine Durchführung bei Ihnen vor Ort oder als Live-Webinar möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung gemäß § 22 SGB VII.
Die DGUV empfiehlt eine regelmäßige Fortbildung. Wir bieten kompakte 1-Tages-Auffrischungsseminare für bereits ausgebildete SiBe an.
Mit dem Zertifikat können Sie Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter sofort aufnehmen. Ihr Arbeitgeber erfüllt damit die gesetzliche Bestellungspflicht.
Aufbauseminare: Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Evakuierungshelfer — ergänzende Qualifikationen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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