Ausbildung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV 211-042
In unserer 2-tägigen Sicherheitsbeauftragte Ausbildung erwerben Ihre Mitarbeitenden alle Kenntnisse, um die Funktion des Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII kompetent auszuüben. Die Schulung findet als Live-Webinar statt — interaktiv, praxisnah und ohne Reiseaufwand.
Wann muss Ihr Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen?
Nach § 22 SGB VII ist jedes Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Anzahl richtet sich nach Gefährdungslage, räumlicher und fachlicher Nähe zu den Beschäftigten sowie der Gesamtzahl der Mitarbeiter. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger dies auch bei weniger Beschäftigten anordnen.
Praxisnahe Inhalte der Sicherheitsbeauftragte Ausbildung
In diesem Lehrgang lernen Sie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes (ArbSchG, SGB VII, DGUV Vorschriften), die Aufgaben und Rolle des Sicherheitsbeauftragten sowie die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung. Sie üben Betriebsbegehungen, lernen Gefahrenschwerpunkte wie Maschinen, Gefahrstoffe und Elektrizität kennen und erarbeiten Schutzmaßnahmen anhand realer Fallbeispiele. Darüber hinaus behandeln wir Brandschutz, Erste Hilfe, PSA-Auswahl und die Kommunikation im Arbeitsschutz.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Sicherheitsbeauftragte Ausbildung bei Help First verbindet rechtliche Theorie mit sofort anwendbarem Praxiswissen. Kleine Gruppengrößen ermöglichen individuelle Fragen und direkten Erfahrungsaustausch. Sie erhalten alle Seminarunterlagen digital sowie praxiserprobte Checklisten für Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Anerkanntes Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie eine anerkannte Teilnahmebescheinigung gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz und Datenschutz.
Mitarbeitende, die vom Arbeitgeber zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen und die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung benötigen.
Kürzlich bestellte SiBe ohne Grundausbildung, die ihre Qualifikation gemäß § 22 SGB VII nachweisen müssen.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die ihrer gesetzlichen Bestellungspflicht nachkommen müssen.
Arbeitnehmervertretungen, die bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 Abs. 1 SGB VII mitwirken.
Mitarbeitende, die sich ehrenamtlich im betrieblichen Arbeitsschutz engagieren und Kolleg:innen für sicheres Verhalten sensibilisieren möchten.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Jedes Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist nach § 22 SGB VII verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger dies auch bei weniger Beschäftigten anordnen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter, der neben seiner regulären Arbeit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hingegen ist eine fachlich qualifizierte Position mit umfangreicher Ausbildung, die als Stabsstelle unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt ist (§ 8 ASiG). Eine SiFa kann intern angestellt, extern beauftragt oder freiberuflich tätig sein.
Sicherheitsbeauftragte tragen keine erhöhte rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Beschäftigten. Sie können keine Weisungen erteilen und haben kein zusätzliches Haftungsrisiko. Ihre Aufgabe ist es, zu beobachten, zu beraten und auf Mängel aufmerksam zu machen.
Die Anzahl richtet sich nach fünf Kriterien: bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe, fachliche Nähe der SiBe zu den Beschäftigten sowie die Gesamtzahl der Mitarbeiter (DGUV Regel 100-001). Ab 21 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Die genaue Anzahl darüber hinaus legt der Arbeitgeber anhand dieser Kriterien fest.
Eine gesetzliche Pflicht zur Auffrischung besteht nicht. Die DGUV empfiehlt jedoch eine Fortbildung alle 3–5 Jahre, um auf dem aktuellen Stand der Vorschriften und Technik zu bleiben (DGUV Information 211-042). Je nach Gefährdungspotenzial kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Ausbildung vollständig. Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung (§ 23 SGB VII). Darüber hinaus muss der Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geben (§ 20 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer Qualifikation gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1. Diese dokumentiert Ihre Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten und kann gegenüber Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.
Es gibt keine formalen Voraussetzungen. Sie benötigen keinen bestimmten Berufsabschluss oder Vorkenntnisse im Arbeitsschutz. Empfohlen wird eine Vertrautheit mit den betrieblichen Abläufen in Ihrem Arbeitsbereich und gute Deutschkenntnisse.
Am Ende des zweiten Tages findet eine schriftliche Lernerfolgskontrolle statt. Diese dient der Überprüfung des Gelernten und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Es handelt sich nicht um eine formale Prüfung im Sinne einer Zertifizierungsstelle.
Ja, wir bieten die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten auch als Inhouse-Schulung an. Ab 6 Teilnehmern ist eine Durchführung bei Ihnen vor Ort oder als Live-Webinar möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung gemäß § 22 SGB VII.
Die DGUV empfiehlt eine regelmäßige Fortbildung. Wir bieten kompakte 1-Tages-Auffrischungsseminare für bereits ausgebildete SiBe an.
Mit dem Zertifikat können Sie Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter sofort aufnehmen. Ihr Arbeitgeber erfüllt damit die gesetzliche Bestellungspflicht.
Aufbauseminare: Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Evakuierungshelfer — ergänzende Qualifikationen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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