Sensibilisierung gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 32 DSGVO
Die DSGVO Mitarbeiterschulung bei Help First vermittelt Ihren Beschäftigten in 3 Stunden alle wichtigen Datenschutz-Grundlagen für den Arbeitsalltag. Die Schulung findet als interaktives Live-Webinar statt — mit einem erfahrenen Datenschutzexperten, der individuelle Fragen beantwortet.
Warum ist die Datenschutz-Schulung so wichtig?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, geeignete organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen (Art. 32 DSGVO). Geschulte Mitarbeitende sind dabei die wichtigste Maßnahme — denn die meisten Datenpannen entstehen durch menschliche Fehler: versehentlicher E-Mail-Fehlversand, unsichere Passwörter, Phishing-Angriffe oder fehlende Bildschirmsperren. Ohne Schulungsnachweise drohen bei einer Datenpanne deutlich höhere Bußgelder.
Praxisnahe Inhalte für den Arbeitsalltag
In dieser Schulung lernen Ihre Mitarbeitenden die wichtigsten DSGVO-Grundsätze kennen und erfahren, wie sie personenbezogene Daten im Arbeitsalltag richtig behandeln. Wir behandeln Betroffenenrechte, den korrekten Umgang mit E-Mails und Passwörtern, den Datenschutz im Homeoffice sowie das Erkennen von Phishing und Social Engineering. Anhand realer Praxisbeispiele üben die Teilnehmenden das richtige Verhalten bei Datenpannen.
Live-Webinar statt E-Learning
Anders als bei automatisierten E-Learning-Kursen schulen wir Ihre Mitarbeitenden im interaktiven Live-Webinar. Fragen können jederzeit gestellt werden, konkrete Situationen aus dem eigenen Unternehmen werden direkt besprochen. Das sorgt für nachhaltiges Verständnis statt reinem Abhaken einer Pflicht.
Schulungsnachweis für Aufsichtsbehörden
Jeder Teilnehmende erhält einen personalisierten Schulungsnachweis — Ihre Dokumentation gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Entdecken Sie auch unsere weiteren Weiterbildungen im Bereich Datenschutz und Arbeitsschutz.
Jeder Beschäftigte, der personenbezogene Daten verarbeitet — von der Sachbearbeitung bis zur Geschäftsführung. Die DSGVO-Schulung ist für alle Abteilungen relevant.
Verantwortliche, die sicherstellen müssen, dass ihr Team datenschutzkonform arbeitet. Mit Führungsverantwortung steigt die persönliche Haftung.
Mitarbeitende, die täglich mit IT-Systemen, E-Mails, Cloud-Diensten und digitalen Kundendaten arbeiten.
Abteilungen mit intensivem Kontakt zu personenbezogenen Daten — Bewerberdaten, Kundendaten, Vertragsdaten.
Beschäftigte, die neu im Unternehmen sind und vor Arbeitsbeginn im Datenschutz geschult werden müssen.
Rechtsanwalt & Partner — Kanzlei Kunke
Christopher Kunke ist Rechtsanwalt und arbeitet seit 2013 ausschließlich im Datenschutzbereich. Als externer Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen verbindet er fundiertes Rechtswissen mit umfangreicher Praxiserfahrung. Zudem ist er als Lehrbeauftragter tätig.
Wenn das Lernen keinen Spaß gemacht hat, dann hat man nichts gelernt.
Alles Wichtige zu Ihrer Ausbildung auf einen Blick
Eine direkte gesetzliche Pflicht zur Schulung gibt es nicht. Allerdings ergibt sich aus der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO), der Pflicht zu organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und den Aufgaben des DSB (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO) eine de facto unvermeidbare Notwendigkeit. Ohne geschulte Mitarbeitende kann ein Unternehmen die DSGVO nicht einhalten — und bei einer Datenpanne drohen ohne Schulungsnachweise deutlich höhere Bußgelder.
Die DSGVO nennt keinen festen Turnus. Experten und Aufsichtsbehörden empfehlen eine jährliche Auffrischung. Außerdem sollte bei Neueinstellung, nach wesentlichen Gesetzesänderungen oder nach Datenschutzvorfällen nachgeschult werden.
Grundsätzlich alle Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das betrifft in der Praxis fast alle Abteilungen: Geschäftsführung, HR, Vertrieb, Kundenservice, IT, Buchhaltung, Empfang. Auch Praktikanten, Werkstudenten, Zeitarbeitskräfte und Freelancer mit Datenzugang müssen geschult werden.
Es gibt kein direktes Bußgeld für fehlende Schulungen allein. Kommt es jedoch zu einer Datenpanne, prüft die Aufsichtsbehörde, ob Mitarbeitende geschult waren. Fehlende Schulungsnachweise können zu deutlich höheren Bußgeldern führen — bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.
Unsere Schulung findet als interaktives Live-Webinar mit einem erfahrenen Datenschutzexperten statt. Sie können jederzeit Fragen stellen, praxisnahe Szenarien besprechen und erhalten individuelle Antworten auf Ihre konkreten Datenschutz-Fragen — das kann kein automatisiertes E-Learning bieten.
Ja. Die Datenschutz-Schulung ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers und muss während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung ermöglicht werden. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Jeder Teilnehmende erhält einen personalisierten Schulungsnachweis als PDF. Dieser dokumentiert Datum, Dauer, Inhalte und den Namen des Dozenten — genau das, was Aufsichtsbehörden bei Kontrollen oder nach Datenpannen sehen wollen.
Nein. Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeitenden — unabhängig von Vorkenntnissen oder Abteilung. Die Inhalte werden verständlich und praxisnah vermittelt, ohne juristischen Fachjargon.
Ja, wir bieten die Datenschutz-Schulung auch als geschlossene Firmenschulung an. Ab 10 Teilnehmenden ist eine exklusive Durchführung als Live-Webinar oder vor Ort möglich. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Die Mitarbeiterschulung vermittelt in 3 Stunden die Datenschutz-Grundlagen für den Arbeitsalltag. Die DSB-Ausbildung (3 Tage, 1.750 €) qualifiziert dagegen für die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit vertieftem Fachwissen und Abschlussprüfung.
Nach Teilnahme erhalten Sie einen personalisierten Schulungsnachweis als PDF — Dokumentation für Aufsichtsbehörden gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Datenschutz-Schulungen sollten jährlich wiederholt werden. Wir bieten regelmäßige Termine an, damit Ihr Unternehmen dauerhaft compliant bleibt.
Mit dokumentierten Schulungsnachweisen können Bußgelder bei Datenpannen deutlich reduziert werden. Aufsichtsbehörden berücksichtigen Schulungsmaßnahmen bei der Bußgeldbemessung.
Für Mitarbeitende mit vertieftem Datenschutz-Bedarf bieten wir die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten (3 Tage) und die Rezertifizierung an.
Praxiserprobte Weiterbildungen — von Praktikern für Praktiker.
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