Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Berlin übernimmt Help First die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden zu schaffen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure beraten Sie in Berlin branchenübergreifend — von der Gefährdungsbeurteilung über regelmäßige Begehungen bis hin zur vollständigen Dokumentation und Berichterstattung. Mit Help First als Ihrem externen Partner erfüllen Sie Ihre gesetzliche Bestellpflicht professionell und kosteneffizient — ohne eigenes Fachpersonal vorhalten zu müssen.
Berlin ist mit rund 200.000 Unternehmen einer der vielfältigsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Ob Startup in Kreuzberg, Produktionsbetrieb in Spandau oder Pflegeeinrichtung in Pankow — die Anforderungen an den Arbeitsschutz unterscheiden sich je nach Branche und Betriebsgröße erheblich. Unsere Fachkräfte kennen die Berliner Unternehmenslandschaft und beraten Sie passgenau.
Als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in Berlin. Bei Betriebsprüfungen oder Anfragen des LAGetSi stehen wir Ihnen mit lückenloser Dokumentation und persönlicher Begleitung zur Seite.
Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische Betreuung. Help First übernimmt beides aus einer Hand — transparent, zuverlässig und stets auf dem aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung.
Die DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 2026) regelt den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung abhängig von Ihrer Betriebsgröße. Wir bieten für jedes Modell die passende Lösung — auch in Berlin und Umgebung.
Im Unternehmermodell nehmen Sie an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und rufen die Sifa bei Bedarf ab. Seit der DGUV-V2-Neufassung 2026 gilt dieses vereinfachte Modell für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten. Alternativ wählen Sie die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.
Neben der Regelbetreuung steht Unternehmen dieser Größe auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung offen: Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und zieht die Sifa gezielt bei besonderen Anlässen wie Umbau, neuen Maschinen oder nach Unfällen hinzu.
Die Regelbetreuung umfasst eine Grundbetreuung (feste Stunden pro Mitarbeiter/Jahr) plus eine individuell ermittelte betriebsspezifische Betreuung je nach Gefährdungspotenzial.
In wenigen Schritten zur professionellen sicherheitstechnischen Betreuung in Berlin — unkompliziert und schnell.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihre Branche, Betriebsgröße und Standorte mit.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles Angebot — transparent, mit allen Leistungen und ohne versteckte Kosten.
Nach Ihrer Zusage erfolgt die schriftliche Bestellung der Sifa gemäß ASiG. Wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner aus Ihrer Region zur Seite.
Ihre Fachkraft führt eine umfassende Erstbegehung durch, erfasst den Ist-Zustand und erstellt einen Maßnahmenplan.
Regelmäßige Begehungen, ASA-Sitzungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen — alles aus einer Hand, zuverlässig dokumentiert.
Auch in Berlin ist die Bestellung einer Sifa keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen — für das Unternehmen und die Geschäftsführung persönlich.
Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 2 drohen Bußgelder bis 10.000 € durch die Berufsgenossenschaft. Ordnet die Arbeitsschutzbehörde Maßnahmen an und der Arbeitgeber kommt dem nicht nach, drohen Bußgelder bis 30.000 € nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Bei Arbeitsunfällen ohne ordnungsgemäße sicherheitstechnische Betreuung kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden — zivilrechtlich und strafrechtlich.
Die Berufsgenossenschaft kann bei grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen Regressansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen (SGB VII §110). Auch die Betriebshaftpflichtversicherung kann bei systematischen Arbeitsschutzmängeln den Versicherungsschutz einschränken.
In schweren Fällen kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb ganz oder teilweise stilllegen, bis die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt sind.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung erstellen und pflegen wir alle relevanten Arbeitsschutz-Dokumente für Ihr Unternehmen.
Systematische Erfassung und Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken — gesetzeskonform dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.
Detaillierte Dokumentation jeder Betriebsbegehung mit Feststellungen, Fotos, Maßnahmenempfehlungen und Fristen.
Erstellung und Pflege aller erforderlichen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Arbeitsbereiche.
Jährlicher Bericht über alle Tätigkeiten, den Status des Arbeitsschutzes, Unfallstatistiken und empfohlene Maßnahmen.
Dokumentation aller durchgeführten Sicherheitsunterweisungen mit Datum, Inhalt und Teilnehmerlisten.
Protokollierung aller Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen mit Tagesordnung, Beschlüssen und Verantwortlichkeiten.
Alles Wichtige zur sicherheitstechnischen Betreuung auf einen Blick
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unfallanalysen, Unterweisungen und die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Die Sifa hat eine beratende Funktion — die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Arbeitgeber.
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber — auch in Berlin — verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dies gilt bereits ab dem ersten Beschäftigten, für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt den konkreten Umfang der Betreuung. Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz (LAGetSi) überwacht die Einhaltung.
Die Sifa ist eine qualifizierte Fachkraft mit umfangreicher Ausbildung (Sicherheitsingenieur/Sicherheitstechniker), die den Arbeitgeber berät. Der SiBe ist ein geschulter Mitarbeiter, der als Multiplikator im Betrieb wirkt. Ab 21 Beschäftigten muss mindestens ein SiBe bestellt werden. Beide Funktionen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Die DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 2026) kennt zwei Betreuungsmodelle. Die Regelbetreuung gilt für Unternehmen aller Größen und umfasst eine Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten je Mitarbeiter) plus betriebsspezifische Betreuung. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist für Betriebe bis 50 Beschäftigte möglich: Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und ruft die Sifa bei Bedarf ab. Seit 2026 gilt die vereinfachte Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.
Die Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2. Die Grundbetreuung wird anhand der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe (abhängig von der WZ-Klassifikation der Branche) berechnet. Die Gesamtbetreuungszeit für Sifa und Betriebsarzt zusammen beträgt bei Gruppe I (z.\u{00A0}B. Büro): 0,5 Std./MA/Jahr, Gruppe II (z.\u{00A0}B. Handwerk): 1,5 Std./MA/Jahr, Gruppe III (z.\u{00A0}B. Chemie): 2,5 Std./MA/Jahr. Die Aufteilung zwischen Sifa und Betriebsarzt wird betriebsspezifisch festgelegt. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Ja. Die Bestellung einer externen Sifa ist nach ASiG §19 ausdrücklich zulässig und gängige Praxis — besonders für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin. Help First stellt qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Berlin und Umgebung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gemäß ASiG §7 und DGUV Vorschrift 2. Sie sind Sicherheitsingenieure oder Sicherheitstechniker mit regelmäßiger Fortbildung und langjähriger Berufserfahrung in verschiedenen Branchen.
Die Kosten richten sich nach der Betriebsgröße, Branche (Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2), Anzahl der Standorte und dem individuellen Betreuungsbedarf. Wir bieten transparente Monatspauschalen ohne versteckte Kosten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung in Berlin und ein individuelles Angebot.
Ein Anbieterwechsel ist auch in Berlin jederzeit möglich. Help First übernimmt die bestehende Dokumentation (Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsprotokolle, ASA-Unterlagen) und führt sie nahtlos weiter. Eine Erstbegehung stellt sicher, dass Ihr neuer Ansprechpartner Ihren Betrieb kennt.
Bei Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere lückenlose Dokumentation (Bestellurkunde, Begehungsprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Jahresbericht) weist die ordnungsgemäße Betreuung nach. Bei Bedarf begleiten wir Sie persönlich beim Audit.
Ja. Wir betreuen Unternehmen mit beliebig vielen Standorten — in Berlin, im Umland und deutschlandweit. Dabei stellen wir für jeden Standort eine qualifizierte Fachkraft aus der jeweiligen Region bereit und sorgen für einheitliche Standards und zentrale Dokumentation.
Ja. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen — sowohl als Präsenzveranstaltung vor Ort als auch digital. Die Unterweisungen werden dokumentiert und nachweisbar archiviert.
Nach Auftragserteilung können wir die Betreuung in Berlin in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen starten. Die Erstbegehung wird zeitnah mit Ihnen abgestimmt. Bei dringendem Bedarf — etwa einer bevorstehenden Prüfung durch das LAGetSi oder die Berufsgenossenschaft — sind auch kurzfristige Einsätze möglich.
Help First bietet ein umfassendes Leistungsportfolio im Bereich Arbeitsschutz. Neben der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Sie auch bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge und vermitteln Betriebsärzte aus unserem Netzwerk.
Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 gilt seit dem 1. Januar 2026. Die wichtigsten Änderungen: Der Schwellenwert für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Bis zu 50 % der Betreuungsleistungen dürfen nun digital per Video oder Telefon erbracht werden. Zudem wurde der Kreis der zugelassenen Sifa-Qualifikationen erweitert — auch Biologen und Chemiker können nun als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden.
Die Kosten für eine externe Sifa richten sich nach der Betriebsgröße, Branche (Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2), Anzahl der Standorte und dem individuellen Betreuungsbedarf. Im Vergleich zu einer intern angestellten Fachkraft (durchschnittliches Jahresgehalt ca. 55.000 €) ist die externe Betreuung deutlich kostengünstiger. Wir bieten transparente Monatspauschalen — kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Ja. Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 dürfen bis zu 50 % der Betreuungsleistungen digital erbracht werden — per Videokonferenz oder Telefon. Dies umfasst Beratungsgespräche, Unterweisungen und Teile der betriebsspezifischen Betreuung. Betriebsbegehungen und bestimmte Vor-Ort-Tätigkeiten müssen weiterhin persönlich durchgeführt werden.
Füllen Sie das Formular aus und wir erstellen Ihnen innerhalb eines Werktags ein individuelles Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Unternehmen in allen 16 Bundesländern. Wir stellen Ihnen einen Ansprechpartner aus Ihrer Region zur Verfügung — für persönliche Begehungen und schnelle Reaktionszeiten.
… und viele weitere Standorte in ganz Deutschland
Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 — rechtssicher und nachweisbar dokumentiert.
Systematische Prävention und Gefährdungsbeurteilungen reduzieren Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen messbar.
Externe Betreuung statt eigener Fachkraft — Sie sparen Personalkosten und profitieren von branchenübergreifender Erfahrung.
Jahresbericht, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsprotokolle — alle Nachweise für BG und Aufsichtsbehörden aus einer Hand.
Feste Ansprechpartner mit Branchenerfahrung, die Ihr Unternehmen und Ihre spezifischen Anforderungen kennen.
Regelmäßige Fortbildung unserer Sifas garantiert, dass Sie stets nach aktuellem Stand der Technik und Gesetzgebung beraten werden.
Praxiserprobte Dienstleistungen — von Experten für Ihr Unternehmen.
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