Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernimmt HelpFirst die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden zu schaffen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie branchenübergreifend — von der Gefährdungsbeurteilung über regelmäßige Begehungen bis hin zur Dokumentation und Berichterstattung. Dabei passen wir unsere Leistungen individuell an die Größe und Anforderungen Ihres Unternehmens an.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Mit HelpFirst als Ihrem externen Partner erfüllen Sie diese Pflicht professionell und kosteneffizient — ohne eigenes Fachpersonal vorhalten zu müssen.
Die DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 2026) regelt den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung abhängig von Ihrer Betriebsgröße. Wir bieten für jedes Modell die passende Lösung.
Im Unternehmermodell nehmen Sie an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und rufen die Sifa bei Bedarf ab. Seit der DGUV-V2-Neufassung 2026 gilt dieses vereinfachte Modell für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten. Alternativ wählen Sie die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.
Neben der Regelbetreuung steht Unternehmen dieser Größe auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung offen: Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und zieht die Sifa gezielt bei besonderen Anlässen wie Umbau, neuen Maschinen oder nach Unfällen hinzu.
Die Regelbetreuung umfasst eine Grundbetreuung (feste Stunden pro Mitarbeiter/Jahr) plus eine individuell ermittelte betriebsspezifische Betreuung je nach Gefährdungspotenzial.
Wir bringen Ihr Unternehmen sofort auf sicheren Kurs: mit klarer Beratung, allen erforderlichen Nachweisen und Gefährdungsbeurteilungen. So bleiben Sie rechtlich abgesichert und Bußgelder haben keine Chance.
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Die Bestellung einer Sifa ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen — für das Unternehmen und die Geschäftsführung persönlich.
Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 2 drohen Bußgelder bis 10.000 € durch die Berufsgenossenschaft. Ordnet die Arbeitsschutzbehörde Maßnahmen an und der Arbeitgeber kommt dem nicht nach, drohen Bußgelder bis 30.000 € nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Bei Arbeitsunfällen ohne ordnungsgemäße sicherheitstechnische Betreuung kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden — zivilrechtlich und strafrechtlich.
Die Berufsgenossenschaft kann bei grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen Regressansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen (SGB VII §110). Auch die Betriebshaftpflichtversicherung kann bei systematischen Arbeitsschutzmängeln den Versicherungsschutz einschränken.
In schweren Fällen kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb ganz oder teilweise stilllegen, bis die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt sind.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung erstellen und pflegen wir alle relevanten Arbeitsschutz-Dokumente für Ihr Unternehmen.
Systematische Erfassung und Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken — gesetzeskonform dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.
Detaillierte Dokumentation jeder Betriebsbegehung mit Feststellungen, Fotos, Maßnahmenempfehlungen und Fristen.
Erstellung und Pflege aller erforderlichen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Arbeitsbereiche.
Jährlicher Bericht über alle Tätigkeiten, den Status des Arbeitsschutzes, Unfallstatistiken und empfohlene Maßnahmen.
Dokumentation aller durchgeführten Sicherheitsunterweisungen mit Datum, Inhalt und Teilnehmerlisten.
Protokollierung aller Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen mit Tagesordnung, Beschlüssen und Verantwortlichkeiten.
Alles Wichtige zur sicherheitstechnischen Betreuung auf einen Blick
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unfallanalysen, Unterweisungen und die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Die Sifa hat eine beratende Funktion — die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Arbeitgeber.
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen — bereits ab dem ersten Beschäftigten. Dies gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt den konkreten Umfang der Betreuung.
Die Sifa ist eine qualifizierte Fachkraft mit umfangreicher Ausbildung (Sicherheitsingenieur/Sicherheitstechniker), die den Arbeitgeber berät. Der SiBe ist ein geschulter Mitarbeiter, der als Multiplikator im Betrieb wirkt. Ab 21 Beschäftigten muss mindestens ein SiBe bestellt werden. Beide Funktionen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Die DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 2026) kennt zwei Betreuungsmodelle. Die Regelbetreuung gilt für Unternehmen aller Größen und umfasst eine Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten je Mitarbeiter) plus betriebsspezifische Betreuung. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist für Betriebe bis 50 Beschäftigte möglich: Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und ruft die Sifa bei Bedarf ab. Seit 2026 gilt die vereinfachte Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.
Die Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2. Die Grundbetreuung wird anhand der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe (abhängig von der WZ-Klassifikation der Branche) berechnet. Die Gesamtbetreuungszeit für Sifa und Betriebsarzt zusammen beträgt bei Gruppe I (z.\u{00A0}B. Büro): 0,5 Std./MA/Jahr, Gruppe II (z.\u{00A0}B. Handwerk): 1,5 Std./MA/Jahr, Gruppe III (z.\u{00A0}B. Chemie): 2,5 Std./MA/Jahr. Die Aufteilung zwischen Sifa und Betriebsarzt wird betriebsspezifisch festgelegt. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Ja. Die Bestellung einer externen Sifa ist nach ASiG §19 über einen überbetrieblichen Dienst ausdrücklich zulässig und gängige Praxis, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. HelpFirst stellt qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gemäß ASiG §7 und DGUV Vorschrift 2. Sie sind Sicherheitsingenieure oder Sicherheitstechniker mit regelmäßiger Fortbildung und langjähriger Berufserfahrung in verschiedenen Branchen.
Die Kosten richten sich nach der Betriebsgröße, Branche (Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2), Anzahl der Standorte und dem individuellen Betreuungsbedarf. Wir bieten transparente Monatspauschalen ohne versteckte Kosten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und ein individuelles Angebot.
Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich. HelpFirst übernimmt die bestehende Dokumentation (Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsprotokolle, ASA-Unterlagen) und führt sie nahtlos weiter. Eine Erstbegehung stellt sicher, dass Ihr neuer Ansprechpartner Ihren Betrieb kennt.
Bei Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere lückenlose Dokumentation (Bestellurkunde, Begehungsprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Jahresbericht) weist die ordnungsgemäße Betreuung nach. Bei Bedarf begleiten wir Sie persönlich beim Audit.
Ja. Wir betreuen Unternehmen mit beliebig vielen Standorten deutschlandweit. Dabei stellen wir für jeden Standort eine qualifizierte Fachkraft aus der jeweiligen Region bereit und sorgen für einheitliche Standards und zentrale Dokumentation.
Ja. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen — sowohl als Präsenzveranstaltung vor Ort als auch digital. Die Unterweisungen werden dokumentiert und nachweisbar archiviert.
Nach Auftragserteilung können wir die Betreuung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen starten. Die Erstbegehung wird zeitnah mit Ihnen abgestimmt. Bei dringendem Bedarf (z.B. bevorstehende BG-Prüfung) sind auch kurzfristige Einsätze möglich.
HelpFirst bietet ein umfassendes Leistungsportfolio im Bereich Arbeitsschutz. Neben der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Sie auch bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge und vermitteln Betriebsärzte aus unserem Netzwerk.
Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 gilt seit dem 1. Januar 2026. Die wichtigsten Änderungen: Der Schwellenwert für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Bis zu 50 % der Betreuungsleistungen dürfen nun digital per Video oder Telefon erbracht werden. Zudem wurde der Kreis der zugelassenen Sifa-Qualifikationen erweitert — auch Biologen und Chemiker können nun als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden.
Die Kosten für eine externe Sifa richten sich nach der Betriebsgröße, Branche (Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2), Anzahl der Standorte und dem individuellen Betreuungsbedarf. Im Vergleich zu einer intern angestellten Fachkraft (durchschnittliches Jahresgehalt ca. 55.000 €) ist die externe Betreuung deutlich kostengünstiger. Wir bieten transparente Monatspauschalen — kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Ja. Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 dürfen bis zu 50 % der Betreuungsleistungen digital erbracht werden — per Videokonferenz oder Telefon. Dies umfasst Beratungsgespräche, Unterweisungen und Teile der betriebsspezifischen Betreuung. Betriebsbegehungen und bestimmte Vor-Ort-Tätigkeiten müssen weiterhin persönlich durchgeführt werden.
Füllen Sie das Formular aus und wir erstellen Ihnen innerhalb eines Werktags ein individuelles Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Unternehmen in allen 16 Bundesländern. Wir stellen Ihnen einen Ansprechpartner aus Ihrer Region zur Verfügung — für persönliche Begehungen und schnelle Reaktionszeiten.
… und viele weitere Standorte in ganz Deutschland
Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 — rechtssicher und nachweisbar dokumentiert.
Systematische Prävention und Gefährdungsbeurteilungen reduzieren Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen messbar.
Externe Betreuung statt eigener Fachkraft — Sie sparen Personalkosten und profitieren von branchenübergreifender Erfahrung.
Jahresbericht, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsprotokolle — alle Nachweise für BG und Aufsichtsbehörden aus einer Hand.
Feste Ansprechpartner mit Branchenerfahrung, die Ihr Unternehmen und Ihre spezifischen Anforderungen kennen.
Regelmäßige Fortbildung unserer Sifas garantiert, dass Sie stets nach aktuellem Stand der Technik und Gesetzgebung beraten werden.
Praxiserprobte Dienstleistungen — von Experten für Ihr Unternehmen.
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