Brandschutzbeauftragte Ausbildung in Essen.

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV 205-003

Brandschutzbeauftragte Ausbildung in Essen nach DGUV Information 205-003

Die Prävention und vorbeugende Maßnahmen gegen Feuer haben in Unternehmen einen hohen Stellenwert. Personen, die vom Arbeitgeber als Brandschutzbeauftragte ernannt werden, sind speziell geschult um als Hauptansprechpartner in Sachen Brandschutz im Unternehmen zu fungieren. Die Help First Akademie ermöglicht den Aufbau des erforderlichen theoretischen und praktischen Wissens durch ein umfassendes Bildungsangebot, das von der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Essen über Erstschulungen bis hin zu Fortbildungen reicht, die dazu dienen, bereits erlangtes Wissen aufzufrischen.

Mehr als 5.000 Geschäftskunden und 50.000 Teilnehmer vertrauen jährlich Help First ©

Inhalte Brandschutzbeauftragte Ausbildung in Essen

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brand- und Explosionsgefahren,
  • besondere Brandrisiken
  • Brandschutzmanagement
    Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Praktische Übungen mit
  • handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
Zielgruppe:

Unsere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Essen richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen z. B. Brandschutzverantwortliche
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Technische Angestellte und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten, Mitarbeiter von Behörden, Kommunen, Versicherern.

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
  • vfdb 12-09-01 : 2021-12 (04)
Ausbildung
1699,00 € zzgl. MwSt.
Fortbildung
749,00 € zzgl. MwSt.

Brandschutzbeauftragte Ausbildung in Essen

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Brandschutzbeauftragte Fortbildung in Essen

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Wie lange ist die Brandschutzbeauftragten Ausbildung gültig?

Die Fachkunde von Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.

Dazu muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen.

Wichtige Regelung:

  • Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren.
  • Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen soll drei Jahre nicht überschreiten.

Hinweis: Erfolgt die Fortbildung nicht entsprechend den vorgenannten Vorgaben, ist erneut die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu durchlaufen.

Häufige Fragen

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die ihn in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes berät und unterstützt. Der Brandschutzbeauftragte fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle brandschutzrelevanten Themen im Unternehmen.

Die Position des Brandschutzbeauftragten ist eine wichtige Stabsfunktion, die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist. Er arbeitet eng mit verschiedenen Akteuren zusammen:

  • Geschäftsleitung und Führungskräfte
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte
  • Externe Stellen wie Feuerwehr und Brandschutzbehörden
  • Sachversicherer

Im Gegensatz zum Brandschutzhelfer, der nur im Notfall tätig wird, ist der Brandschutzbeauftragte präventiv tätig und entwickelt Brandschutzkonzepte für das gesamte Unternehmen.

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und umfassen sowohl präventive als auch organisatorische Tätigkeiten:

Hauptaufgaben im Detail:

  • Brandschutzordnung: Erstellung, Aktualisierung und Implementierung der Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Gefährdungsbeurteilung: Mitwirkung bei der Erstellung und regelmäßigen Überprüfung
  • Beratungstätigkeit: Fachliche Beratung zu baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • Kontrollfunktion: Regelmäßige Begehungen und Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften
  • Schulungen: Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern, Unterweisung der Mitarbeiter
  • Notfallmanagement: Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Dokumentation: Führung des Brandschutzbuches, Protokollierung aller brandschutzrelevanten Vorgänge
  • Externe Kommunikation: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
  • Flucht- und Rettungspläne: Mitwirkung bei Erstellung und Aktualisierung
  • Brandschutzbegehungen: Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Kontrollgänge

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus verschiedenen rechtlichen und praktischen Gründen erforderlich oder empfehlenswert sein:

Gesetzliche Verpflichtungen:

  • Bauordnungsrecht: Für Sonderbauten wie Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten
  • Verkaufsstättenverordnung: Für Verkaufsstätten ab 2.000 m² Verkaufsfläche
  • Industriebaurichtlinie: Für Industriebauten bestimmter Größe und Gefährdung
  • Beherbergungsstättenverordnung: Hotels und Pensionen ab 60 Betten
  • Garagenverordnung: Für Großgaragen

Weitere Gründe für die Bestellung:

  • Forderungen der Sachversicherer (oft Voraussetzung für Versicherungsschutz)
  • Behördliche Auflagen in Baugenehmigungen
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
  • Komplexe Gebäudestrukturen oder Produktionsprozesse
  • Lagerung gefährlicher Stoffe
  • Hohe Personenzahl oder besonders schutzbedürftige Personen

Grundsätzlich gilt: Betriebe mit erhöhten Brandgefahren, komplexen Strukturen oder besonderen Personenrisiken sollten unabhängig von gesetzlichen Vorgaben einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Essen nach DGUV Information 205-003 umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Dies entspricht in der Regel 8 Ausbildungstagen.

Ausbildungsmodelle:

  • Blockunterricht: 2 Wochen am Stück (Montag bis Freitag)
  • Modulare Ausbildung: Aufteilung in 2-3 Module über mehrere Wochen
  • Wochenendkurse: Ausbildung an mehreren Wochenenden
  • Online-/Präsenz-Mix: Kombination aus E-Learning und Präsenztagen

Zeitlicher Ablauf in Essen:

  • Theoretische Grundlagen: 48 UE
  • Praktische Übungen: 8 UE
  • Prüfungsvorbereitung: 4 UE
  • Schriftliche und praktische Prüfung: 4 UE

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat nach DGUV Information 205-003, das bundesweit anerkannt ist.

Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollten Sie bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen mitbringen:

Formale Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung (empfohlen)
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Unternehmen
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Persönliche Eigenschaften:

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsstärke
  • Organisationstalent und strukturierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Führungsqualitäten
  • Technisches Verständnis

Fachliche Kenntnisse (von Vorteil):

  • Grundkenntnisse im Arbeitsschutz
  • Vertrautheit mit betrieblichen Abläufen
  • Erfahrung im Umgang mit Behörden
  • IT-Kenntnisse für Dokumentation

Wichtig: Eine technische Vorbildung oder Erfahrung im Brandschutz ist hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Die notwendigen Fachkenntnisse werden in der Ausbildung vermittelt.

Die Investition in eine qualifizierte Brandschutzbeauftragten-Ausbildung in Essen beträgt:

Ausbildungskosten:

  • Grundausbildung (8 Tage, 64 UE): 1.699,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
  • Fortbildung (2 Tage, 16 UE): 749,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Im Preis enthalten sind:

  • Umfangreiche Schulungsunterlagen und Fachliteratur
  • Zertifikat nach DGUV Information 205-003
  • Verpflegung während der Präsenzphasen (Mittagessen, Getränke, Snacks)
  • Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern
  • Zugang zu Online-Lernmaterialien
  • Nachbetreuung bei Fragen nach der Ausbildung
  • Update-Service für rechtliche Änderungen (1 Jahr)

Zusätzliche Kostenvorteile:

  • Gruppenrabatte ab 3 Teilnehmern aus einem Unternehmen
  • Frühbucherrabatt bei Anmeldung 3 Monate im Voraus
  • Förderung durch Bildungsprämie möglich
  • Steuerliche Absetzbarkeit als Fortbildungskosten

Für ein individuelles Angebot oder Inhouse-Schulungen kontaktieren Sie uns gerne.

Brandschutzbeauftragte müssen sich regelmäßig fortbilden, um ihre Fachkunde aktuell zu halten. Die DGUV Information 205-003 gibt klare Vorgaben:

Fortbildungsrhythmus:

  • Mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren
  • Der Abstand zwischen zwei Fortbildungen soll 3 Jahre nicht überschreiten
  • Empfohlen: Jährliche Teilnahme an kleineren Fortbildungen (4-8 UE)

Fortbildungsinhalte umfassen:

  • Aktuelle Gesetzesänderungen und neue Vorschriften
  • Neue Normen und technische Regeln
  • Innovative Brandschutztechnik und -systeme
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Brandschutzbeauftragten
  • Praktische Übungen und Fallbeispiele
  • Vertiefung spezieller Themen (z.B. Lithium-Batterien, Photovoltaik)

Wichtiger Hinweis: Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht erlischt die Qualifikation. In diesem Fall muss die komplette 64-stündige Grundausbildung erneut absolviert werden!

Die rechtliche Stellung des Brandschutzbeauftragten ist klar definiert und mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden:

Rechtliche Position:

  • Stabsfunktion: Direkt der Geschäftsleitung unterstellt
  • Beratende Funktion: Keine Weisungsbefugnis, aber Vorschlagsrecht
  • Schriftliche Bestellung: Durch den Arbeitgeber mit genauer Aufgabenbeschreibung
  • Keine Verantwortungsübertragung: Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber

Besondere Rechte:

  • Zugang zu allen brandschutzrelevanten Bereichen
  • Teilnahme an Planungen mit Brandschutzbezug
  • Direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung
  • Einsicht in alle relevanten Unterlagen
  • Hinzuziehung bei behördlichen Begehungen

Haftung und Schutz:

  • Keine persönliche Haftung bei ordnungsgemäßer Beratung
  • Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Empfehlung: Berufshaftpflichtversicherung
  • Dokumentation aller Empfehlungen wichtig
  • Kein besonderer Kündigungsschutz (außer tarifvertraglich geregelt)

Die Brandschutzbeauftragten-Ausbildung in Essen folgt dem Curriculum der DGUV Information 205-003 und umfasst folgende Themenbereiche:

1. Rechtliche Grundlagen (8 UE):

  • Bauordnungsrecht NRW und Sonderbauvorschriften
  • Arbeitsschutzrecht und Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffrecht und Umweltschutz
  • Haftungsrecht und Versicherungsfragen

2. Brandlehre und Gefahren (8 UE):

  • Verbrennungsvorgang und Brandklassen
  • Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Besondere Brandgefahren (Lithium-Batterien, Photovoltaik)
  • Explosionsschutz Grundlagen

3. Baulicher Brandschutz (12 UE):

  • Brandabschnitte und Brandwände
  • Flucht- und Rettungswege
  • Anforderungen an Türen und Fenster
  • Löschwasserrückhaltung

4. Anlagentechnischer Brandschutz (12 UE):

  • Brandmeldeanlagen und Alarmierung
  • Löschanlagen (Sprinkler, Gaslöschanlagen)
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung und Notstromversorgung

5. Organisatorischer Brandschutz (16 UE):

  • Erstellung der Brandschutzordnung
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Schulung von Brandschutzhelfern
  • Koordination mit Feuerwehr

6. Praktische Übungen (8 UE):

  • Feuerlöschübungen
  • Begehungsübungen
  • Evakuierungsübungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Nach erfolgreichem Abschluss der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung erfolgt die Implementierung im Betrieb in mehreren Schritten:

1. Bestellung durch den Arbeitgeber:

  • Schriftliche Bestellung mit genauer Aufgabenbeschreibung
  • Definition von Kompetenzen und Befugnissen
  • Festlegung der zeitlichen Freistellung
  • Information der Belegschaft über die Bestellung

2. Erste Schritte im Betrieb:

  • Bestandsaufnahme: Sichtung aller vorhandenen Brandschutzunterlagen
  • Begehung: Systematische Erfassung aller Bereiche
  • Gefährdungsanalyse: Identifikation von Schwachstellen
  • Maßnahmenplan: Priorisierung notwendiger Verbesserungen

3. Aufbau der Brandschutzorganisation:

  • Erstellung/Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Einrichtung eines Brandschutzbuches
  • Planung von Brandschutzhelfer-Ausbildungen
  • Etablierung regelmäßiger Begehungen
  • Aufbau eines Meldesystems für Mängel

4. Kontinuierliche Tätigkeiten:

  • Monatliche Kontrollgänge und Dokumentation
  • Quartalsweise Brandschutzhelfer-Schulungen
  • Jährliche Räumungsübungen
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung
  • Teilnahme an Baubesprechungen

Tipp: Nutzen Sie die ersten 100 Tage für eine umfassende Bestandsaufnahme und erstellen Sie einen Jahresplan für alle Brandschutzaktivitäten.

Die Haftungsfrage für Brandschutzbeauftragte ist ein wichtiges Thema, das oft für Unsicherheit sorgt. Hier die wichtigsten Aspekte:

Grundsätzliche Haftungssituation:

  • Der Brandschutzbeauftragte ist primär Berater ohne Entscheidungsbefugnis
  • Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber/Unternehmer
  • Keine automatische Haftungsübernahme durch die Bestellung

Haftung kann eintreten bei:

  • Grober Fahrlässigkeit: Offensichtliche Pflichtverletzungen
  • Vorsatz: Bewusste Falschberatung oder Unterlassung
  • Übernahmeversculden: Tätigkeiten ohne erforderliche Qualifikation
  • Organisationsverschulden: Keine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung

Schutzmaßnahmen:

  • Klare schriftliche Bestellung mit genauer Aufgabenbeschreibung
  • Lückenlose Dokumentation aller Empfehlungen und Maßnahmen
  • Schriftliche Mängelanzeigen an die Geschäftsleitung
  • Berufshaftpflichtversicherung als zusätzlicher Schutz
  • Regelmäßige Fortbildung zum Kompetenzerhalt

Arbeitsrechtlicher Schutz:

  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich gilt
  • Arbeitgeber haftet primär nach außen
  • Regress nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Keine persönliche Haftung bei Befolgung von Weisungen

Empfehlung: Lassen Sie sich die Haftungsbegrenzung in der Bestellungsurkunde bestätigen und führen Sie ein lückenloses Brandschutzbuch.

Weitere Seminare und Fortbildungen

Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
Inhalte gemäß: DGUV 205-023
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Nächsten Termine:
  • 04.08.2025
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